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Zertifikat K2 der AEM

Im Seminarpreis sind ab 2023 die Kosten für das K2-Zertifikat der AEM enthalten. Wir können für Sie das K2-Zertifikat der AEM mit einem Sammelantrag direkt bei der AEM beantragen. Für diesen Sammelantrag benötigen wir von Ihnen:

Anforderungen zur Zertifizierung

Die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) fordert als Voraussetzungen zur Anerkennung als Koordinatorin oder Koordinator für Ethikberatung im Gesundheitswesen (AEM):

2.1. Qualifikation als Ethikberater/in [vergleiche Qualifizierungskurs] und zusätzlich

2.2. Teilnahme an Fortbildungen zu medizin‐ bzw. pflegeethischen Themen, die für die eigene Organisation von Relevanz sind im Umfang von mind. 15 Lehreinheiten à 45 Min.

2.3. Teilnahme an Fortbildungen zu organisationsethischen Themen sowie zu Methoden der Qualitätssicherung und Evaluation von Ethikberatung im Umfang von mind. 15 Lehreinheiten à 45 Min.

Der Koordinator/die Koordinatorin für Ethikberatung besitzt vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen Ethik, Organisation und Beratung und ist befähigt, Methoden der Qualitätssicherung und Evaluation von Ethikberatung anzuwenden.

Als Qualifikationen sind festgelegt:

Der Koordinator/die Koordinatorin für Ethikberatung im Gesundheitswesen ist qualifiziert, Leitungsaufgaben im Rahmen der Ethikberatung, wie z.B. die eigenständige und eigenverantwortliche Koordination der verschiedenen Aufgaben der Ethikberatung (Ethik-Fallberatung, Ethik-Leitlinien, Ethik-Fortbildungen), zu übernehmen. Er/sie trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Evaluation von Ethikberatung in der Organisation und wirkt durch Austausch und Vernetzung mit anderen Koordinatoren/innen für Ethikberatung an der Weiterentwicklung der Qualität von Ethikberatung auf regionaler und/oder Trägerebene mit.

Beispiel: Vorsitzende eines Ethikgremiums, Leiter/-innen von Stabstellen für Ethik.


2.4. Mindestens 1 Jahr praktische Erfahrungen in Koordination und Moderation von Ethikberatung

Von einem/einer aktiv tätigen Koordinator/in für Ethikberatung wird erwartet, dass er/sie an Fortbildungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema Ethik und Ethikberatung im Gesundheitswesen im Umfang von insgesamt mind. 8 Lehreinheiten à 45 Min. pro Jahr teilnimmt.

Kursanerkennung AEM

Der Kurs ist von der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) im Rahmen der Zertifizierung im Gesundheitswesen als Schulung (Medizin-/Pflegeethik-Kurs gem. Anforderung K2.2 und Organisationsethik-Kurs gem. Anforderung K2.3) anerkannt (Bearbeitungsnummer 002-2022).

Möglichkeit zur Entfristung K1 (AEM)

Zur Entfristung Ihres auf 3 Jahre ausgestellten K1-Zertifikats der AEM bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:

Individuelle Begleitung zur Entfristung

Im Curriculum der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) ist unter Punkt 1.1.2 die begleitete Praxisphase dargestellt. Diese Begleitung können wir mit Ihnen individuell vornehmen. Dazu senden Sie uns bitte das befristete K1-Zertifikat und stellen uns die Protokolle der Ethik-Fallberatungen zur Verfügung, an denen Sie beteiligt waren. Dazu richten wir Ihnen einen Ordner in einer abgesicherten und verschlüsselten Wolke (Cloud) ein. Bitte stellen Sie uns die Dokumente ausschließlich per Wolke zur Verfügung.
Wir planen mit Ihnen eine Nachbesprechungsdauer von 30 Minuten pro Ethik-Fallberatung (= 1,5 Stunden für 3 Ethik-Fallberatungen) und einen zusätzlichen Austausch über 30 Minuten ein.

Für diese individuelle begleitete Praxisphase und Nachbesprechung Ihrer Ethik-Fallberatungen berechnen wir Ihnen einen Pauschalpreis von 285,00 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

Hinweis: Wenn die Nachbesprechung der Ethik-Fallberatungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (drei Jahre) des befristeten K1-Zertifikats erfolgt, ist nach den Vorgaben der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) zusätzlich ein Moderationskurs zu belegen.

Dozent:innen der Praxisphase

AEM: 1.1.2 Begleitete Praxisphase

In der begleiteten Praxisphase sammelt die Ethikberater*in (K1, AEM) Erfahrungen in der Moderation sowie mit der Protokollierung von Ethik-Fallberatungen und bespricht diese mit einer erfahrenen Ethikberater*in (Qualifikation K2, AEM oder K3, AEM) nach. Die Nachbesprechung erfolgt auf der Grundlage der anonymisierten Protokolle von drei realen Ethik-Fallberatungen, bei denen die Ethikberater*in als verantwortliche Moderator*in (2x) sowie als Protokollant*in (1x) beteiligt war.

Erfolgt die Nachbesprechung im Rahmen eines Kurses (Kursleitung: Trainer*in K3, AEM), müssen die Zahl der Teilnehmenden und der zeitliche Rahmen des Kurses so gewählt werden, dass ausreichend Zeit für die Nachbesprechung der Fälle sowie die Feedbacks der Trainer*in sowie der anderen Kursteilnehmenden besteht (mind. 30 Min. pro moderiertem Fall).

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