Inhalte der Ausbildung

Teil 1 der Weiterbildung

Theoretischer Unterricht mit 48 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung)
und
praktischer Teil mit 12 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung).

Die Rahmenvereinbarung verwendet die Bezeichnung "Unterrichtseinheiten". Gemeint sind Einheiten mit einem Umfang von je 45 Minuten.


Teil 1: Theoretischer Teil (48 LE)

Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (4 LE)
Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten (8 LE)
Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen (8 LE)
Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (16 LE) mit Einsatz von Dokumenten in Leichter Sprache
Dokumentation und Vernetzung (4 LE)
Anwendung des Erlernten im Rahmen eines Intensivtrainings in Kleingruppen (8 LE): Hier setzen wir ausgebildete und trainierte ACP-Darsteller:innen ein.

Vertiefung

Bei unseren ACP-Ausbildungen ist die Ausbildung umfangreicher als der in der Rahmenvereinbarung vorgegebene Zeitansatz.


Praxisteil 1 (mind. 12 LE)

Zwei Beratungsprozesse mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen der angehenden Berater:in unter Begleitung von Dozent:innen mit anschließender Reflexion einschließlich der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die angehende Berater:in.
Diese Beratungsgespräche finden in ACP-Weiterbildungseinrichtungen statt.
In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde geklärt, dass der Praxisteil 1 als "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein muss.

Möglichkeit zur Vergütung

Mit dem erfolgreichen Abschluss (Teilnahmebestätigung) des ersten Teils der Weiterbildung und den in der Rahmenvereinbarung weiteren genannten Voraussetzungen sind die Bedingungen für die Vergütung der ACP-Beratung gem. § 132g SGB V durch die Krankenkassen erfüllt.


Zertifikat

Nach erfolgreicher Ausbildung (Teil 1 und Praxisteil 2) erhalten die teilnehmenden Personen ein Zertifikat, mit dem sie ihre Kompetenzen nachweisen können.

Das Zertifikat dient zur Anerkennung als ACP-Berater:in (Gesprächsbegleiter:in) nach § 132g SGB V durch die Krankenkasse.

Die Teilnehmer:innen führen in Praxisteil 2 der Weiterbildung alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumentierte Beratungsprozesse durch. Für Praxisteil 2 der Weiterbildung sind mindestens sieben Beratungsprozesse vorgesehen (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung). Diese Beratungsprozesse werden vom Weiterbildungsanbieter begleitet.


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