Inhalte der Ausbildung |
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Teil 1 der Weiterbildung
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Theoretischer Unterricht mit 48 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung) |
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Teil 1: Theoretischer Teil (48 LE)
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Vertiefung
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Bei unseren ACP-Ausbildungen ist die Ausbildung umfangreicher als der in der Rahmenvereinbarung vorgegebene Zeitansatz. |
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Praxisteil 1 (mind. 12 LE)
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Möglichkeit zur Vergütung
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Mit dem erfolgreichen Abschluss (Teilnahmebestätigung) des ersten Teils der Weiterbildung und den in der Rahmenvereinbarung weiteren genannten Voraussetzungen sind die Bedingungen für die Vergütung der ACP-Beratung gem. § 132g SGB V durch die Krankenkassen erfüllt. |
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Zertifikat
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Nach erfolgreicher Ausbildung (Teil 1 und Praxisteil 2) erhalten die teilnehmenden Personen ein Zertifikat, mit dem sie ihre Kompetenzen nachweisen können. |
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Zuordnung dieser Seite
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