Verlängerung Praxisteil 2 |
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Teil 2 dauert bei Ihnen länger als 12 Monate
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Die Rahmenvereinbarung geht von einem Abschluss Ihrer ACP-Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteil 1 aus. |
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12 Monate
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Wenn der Praxisteil 2 und damit die komplette ACP-Ausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird, gilt nach § 12 Absatz 7 die Weiterbildung „als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden“. Konkret bedeutet dies die Einstellung der Zahlungen an die Einrichtung, wenn die ACP-Beratungstätigkeit vergütet wurde. |
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Beratungstätigkeit nicht begonnen
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Wenn Sie in den 12 Monaten nach Praxisteil 1 keine ACP-Prozesse führen konnten, endet damit Ihre ACP-Ausbildung bei uns und wir bieten Ihnen eine Verlängerung Ihrer ACP-Ausbildung nicht an. |
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Verlängerung der Ausbildung
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Wir bieten Ihnen die kostenpflichtige Verlängerung der ACP-Ausbildung mit folgenden Bedingungen an: |
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Kosten
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Monatlicher Pauschalbetrag. Bitte kontaktieren Sie uns. |
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unsere Leistungen in der Verlängerung
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Maximaler Zeitraum der Verlängerung
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12 Monate. |
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Wenn es Ihnen nicht möglich ist, insgesamt 9 abgeschlossene ACP-Prozesse innerhalb von 24 Monaten nach Ende von Praxisteil 1 bei uns in die Wolke zu laden, dann endet die begonnene ACP-Ausbildung ohne das Zertifikat. In diesem Fall ist ein Erwerb des Zertifikats zum Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen ACP-Ausbildung bei uns nach Besuch eines erneuten ACP-Kurses möglich. |
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