Ablauf und Methodik der ACP-Ausbildung

Ablauf der ACP-Ausbildung

Die Weiterbildung zur ACP-Berater:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V besteht aus mehreren Teilen:


Teil 1: Theoretischer Teil (48 LE)

Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (4 LE)
Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten (8 LE)
Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen (8 LE)
Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (16 LE) mit Einsatz von Dokumenten in Leichter Sprache
Dokumentation und Vernetzung (4 LE)
Anwendung des Erlernten im Rahmen eines Intensivtrainings in Kleingruppen (8 LE): Hier setzen wir ausgebildete und trainierte ACP-Darsteller:innen ein.

Methodik des Teils 1

In Teil 1 der Weiterbildung setzen wir Gruppenarbeit, Diskussionen und Intensivtraining in Kleingruppen ein (vgl. § 12 Abs. 6 Rahmenvereinbarung).

Für den Ausbildungsabschnitt "Anwendung des Erlernten im Rahmen eines Intensivtrainings in Kleingruppen (8 LE)" setzen wir ACP-Darsteller:innen ein. Damit können die teilnehmenden Personen der Weiterbildung Beratungsgespräche ausprobieren und sich so an ihre neue Tätigkeit gewöhnen. Die ACP-Darsteller:innen verfügen über Erfahrung in der Beratung zu Vorsorgedokumenten und können sich problemlos in die Rolle der ratsuchenden Personen versetzen. Auch ist es möglich, mit den ACP-Darsteller:innen als Übungs-Bewohner:innen ein Beratungsgespräch neu zu beginnen oder ab einem gewünschten Zeitpunkt fortzuführen.


In Praxisteil 1 führen die Teilnehmer:innen der ACP-Weiterbildung Beratungsgespräche unter Begleitung von Dozent:innen der EthikAkademie durch.

Diese Beratungsgespräche werden mit leistungsberechtigten Bewohner:innen einer vollstationären Einrichtung durchgeführt (Punkt 5 Fragen-/Antworten-Katalog).

Wir garantieren eine umfassende Begleitung durch die durchgängige Anwesenheit der Dozent:innen der EthikAkademie während des gesamten Beratungssgesprächs unserer teilnehmenden Personen der ACP-Weiterbildung mit den leistungsberechtigten Bewohner:innen.

Die Vor- und Nachbereitung und Dokumentation der Beratungsgespräche werden individuell begleitet und im persönlichen Gespräch der Dozent:innen der EthikAkademie mit unseren Teilnehmer:innen der ACP-Weiterbildung besprochen.

Es entspricht unserem Verständnis von Verantwortung gegenüber Bewohner:innen in vollstationären Einrichtungen, dass wir als Dozent:innen der EthikAkademie bei den Beratungsgesprächen im Rahmen des Praxisteils 1 anwesend sind. Dies bedeutet einen gegenüber dem bisherigen Ausbildungskonzept mit ausgebildeten und qualifizierten ACP-Darsteller:innen erhöhten personellen Aufwand.

In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde nochmals bestätigt, dass der Praxisteil 1 mit "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein muss.

Bitte erkundigen Sie sich beim Preisvergleich mit anderen Ausbildungsangeboten nach den Qualifikationen der Dozent:innen und danach, ob diese die komplette Zeitdauer bei den Beratungsgesprächen des Praxisteils 1 anwesend sind.


Praxisteil 1 (mind. 12 LE)

Zwei Beratungsprozesse mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen der angehenden Berater:in unter Begleitung von Dozent:innen mit anschließender Reflexion einschließlich der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die angehende Berater:in.
Diese Beratungsgespräche finden in ACP-Weiterbildungseinrichtungen statt.
In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde geklärt, dass der Praxisteil 1 als "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein muss.

Die Teilnehmer:innen führen in Praxisteil 2 der Weiterbildung alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumentierte Beratungsprozesse durch. Für Praxisteil 2 der Weiterbildung sind mindestens sieben Beratungsprozesse vorgesehen (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung). Diese Beratungsprozesse werden vom Weiterbildungsanbieter begleitet.


Wir begleiten Ihre Tätigkeit während des Praxisteils 2 durch:


Austausch der teilnehmenden Personen mittels einer Mailingliste zum kollegialen Austausch (wird in Teil 1 der Weiterbildung besprochen)
regelmäßige Videokonferenzen mit Dozent:innen der EthikAkademie.de
persönliche Gespräche / Telefontermine mit Dozent:innen der EthikAkademie.de
qualifizierte Rückmeldung zu Ihren ersten beiden abgeschlossenen Beratungsprozessen (innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Praxisteils 1)
zusätzliche kostenfreie Seminarangebote (siehe acp-thueringen.de)

Dauer der Weiterbildung

Die Gesamtdauer der Weiterbildung ist von der Geschwindigkeit der Durchführung der geforderten sieben Gesprächsprozesse abhängig. Die ACP-Gesprächsprozesse müssen abgeschlossen sein und es wird von den leistungsberechtigten Personen abhängen, wie umfangreich und lange die gewünschte Gesprächsbegleitung sein wird.

Sollte Praxisteil 2 nicht innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss von Praxisteil 1 möglich sein, ist dazu im Einzelfall eine Absprache mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen zu treffen (Punkt 5 Fragen-Antworten-Katalog). Im Teilnahmepreis ist die Begleitung in Praxisteil 2 für 12 Monate nach Ende des Praxisteil 1 enthalten.


Zertifikat

Nach erfolgreicher Ausbildung (Teil 1 und Praxisteil 2) erhalten die teilnehmenden Personen ein Zertifikat, mit dem sie ihre Kompetenzen nachweisen können.

Die ACP-Ausbildung endet mit der Aushändigung des Zertifikats.

Das Zertifikat dient zur Anerkennung als ACP-Berater:in (Gesprächsbegleiter:in) nach § 132g SGB V durch die Krankenkasse.


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