ACP Beraterausbildung (GVP gem. § 132g SGB V)

Seminartitel

Weiterbildung ACP-Berater:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) nach § 132g Abs. 3 SGB V


Zielgruppe der Ausbildung

Sie möchten in Ihrer Einrichtung eine gesundheitliche Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V (GVP) anbieten.

Als ACP-Berater:in bzw. Gesprächsbegleiter:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sind in der Rahmenvereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V vom 13.12.2017 (LINK) unterschiedliche Berufsgruppen (Details) genannt. Personen müssen eine dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre haben, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst hat (§ 12 Abs. 4 Rahmenvereinbarung).


Informationsveranstaltung zum Seminar

Gern informieren wir Sie persönlich.

Termine finden Sie HIER


verfügbarer Termin ACP Nr. 19

Erfurt

Theorieteil 1

Montag 25.08.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Dienstag 26.08.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Mittwoch 27.08.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00

Theorieteil 2
Montag 15.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Dienstag 16.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Mittwoch 17.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Donnerstag 18.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00

Praxisteil 1
Montag, 29.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-19:00
Mittwoch 01.10.2025 Tagungszeiten: 09:00-19:30

Praxisteil 2: Abschlussveranstaltung
Seminarzeiten: 11:00 - 16:00 (Termine finden in regelmäßigen Abständen statt; siehe HIER)


Inhalte der Ausbildung

Die Weiterbildung umfasst mehrere Teile, die wir nachfolgend aufführen. Details zum Ablauf finden Sie hier.


Teil 1 der Weiterbildung

Theoretischer Unterricht mit 48 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung)
und
praktischer Teil mit 12 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung).

Die Rahmenvereinbarung verwendet die Bezeichnung "Unterrichtseinheiten". Gemeint sind Einheiten mit einem Umfang von je 45 Minuten.


Teil 1: Theoretischer Teil (48 LE)

Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (4 LE)
Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten (8 LE)
Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen (8 LE)
Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (16 LE) mit Einsatz von Dokumenten in Leichter Sprache
Dokumentation und Vernetzung (4 LE)
Anwendung des Erlernten im Rahmen eines Intensivtrainings in Kleingruppen (8 LE): Hier setzen wir ausgebildete und trainierte ACP-Darsteller:innen ein.

Vertiefung

Bei unseren ACP-Ausbildungen ist die Ausbildung umfangreicher als der in der Rahmenvereinbarung vorgegebene Zeitansatz.


Praxisteil 1 (mind. 12 LE)

Zwei Beratungsprozesse mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen der angehenden Berater:in unter Begleitung von Dozent:innen mit anschließender Reflexion einschließlich der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die angehende Berater:in.
Diese Beratungsgespräche finden in ACP-Weiterbildungseinrichtungen statt.
In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde geklärt, dass der Praxisteil 1 als "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein muss.

Möglichkeit zur Vergütung

Mit dem erfolgreichen Abschluss (Teilnahmebestätigung) des ersten Teils der Weiterbildung und den in der Rahmenvereinbarung weiteren genannten Voraussetzungen sind die Bedingungen für die Vergütung der ACP-Beratung gem. § 132g SGB V durch die Krankenkassen erfüllt.


Die Teilnehmer:innen führen in Praxisteil 2 der Weiterbildung alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumentierte Beratungsprozesse durch. Für Praxisteil 2 der Weiterbildung sind mindestens sieben Beratungsprozesse vorgesehen (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung). Diese Beratungsprozesse werden vom Weiterbildungsanbieter begleitet.


Zertifikat

Nach erfolgreicher Ausbildung (Teil 1 und Praxisteil 2) erhalten die teilnehmenden Personen ein Zertifikat, mit dem sie ihre Kompetenzen nachweisen können.

Die ACP-Ausbildung endet mit der Aushändigung des Zertifikats.

Das Zertifikat dient zur Anerkennung als ACP-Berater:in (Gesprächsbegleiter:in) nach § 132g SGB V durch die Krankenkasse.


Tagungspreis für die gesamte Weiterbildung

2.490,00 Euro zuzügl. 19% USt. (brutto 2.963,10 €)

Im Tagungspreis sind die Kosten für Theorieteil 1, Praxisteil 1, Begleitung während Praxisteil 2 und die Abschlussveranstaltung zum Praxisteil 2 enthalten. Der oben genannte Preis umfasst somit alle Weiterbildungskosten bis zum Zertifikat als Abschluss der Ausbildung bis zu 12 Monate nach Ende von Praxisteil 1.

Bei der Ausbildungsdauer und damit der im Seminarpreis enthaltenen Leistungen gehen wir nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung von einem Abschluss des Praxisteils 2 maximal 12 Monate nach Ende des Praxisteils 1 aus.

Die Ausbildung wird mit maximal 16 teilnehmenden Personen durchgeführt.


Preisvergleich

Welche Qualifikationen haben die Dozent:innen?
Erhalten Sie Hinweise für die Dokumentation Ihrer Arbeit oder werden Sie allein auf einen Formularsatz trainiert?

Bildungsurlaub

Der Qualifikationskurs Ethikberatung im Gesundheitswesen ist vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid vom 27.04.2022 als Bildungsveranstaltung auf dem Gebiet der arbeitsweltbezogenen Bildung anerkannt.


Umfang / Leistungen der Weiterbildung:

Theorieteil 1 von insgesamt mind. 48 Lehreinheiten
Praxisteil 1 (Praxisteil mit 2 Gesprächsprozessen mit 2 leistungsberechtigten Personen) mit mind. 12 Lehreinheiten. Die fachliche Begleitung umfasst (1) Vor- und (2) Nachbereitung der Gespräche und (3) die Anwesenheit einer Dozent:in beim Gespräch der Weiterbildungsteilnehmer:in mit der leistungsberechtigten Person und (4) die Dokumentation des Gesprächs und (5) die Dokumentation des Gesprächsprozesses
Spezifisches Material für die Tätigkeit als ACP-Berater:in inkl. Nutzung des in Erfurt entwickelten Notfallbogens
Bereitstellen der Möglichkeit zum kollegialen Austausch u.a. als organisierter Austausch der teilnehmenden Personen an der Weiterbildung
Praxisteil 2 mit fachlicher Begleitung der mindestens sieben Gesprächsprozesse mit leistungesberechtigten Personen
Begleitung der ACP-Beratungstätigkeit durch regelmäßige individuelle Telefontermine
Begleitung der ACP-Beratungstätigkeit durch eine individuelle Rückmeldung zu den ersten beiden abgeschlossenen ACP-Beratungsprozessen
Begleitung der ACP-Beratungstätigkeit durch regelmäßige Videokonferenzen
Bereitstellen der technischen Plattform (Mailingliste) zur geschützten Interaktion zwischen Dozent:innen und Weiterbildungsteilnehmer:innen
Abschlussveranstaltung zu Praxisteil 2 (spätestens 12 Monate nach Ende von Praxisteil 1)
Tagungsunterlagen, bei Präsenzveranstaltungen das gemeinsame Mittagessen, Pausenverpflegung und Getränke

Umfang der Weiterbildung

Die komplette Weiterbildung umfasst mindestens 90 Lehreinheiten von je 45 Minuten.


Kontinuierliche Begleitung

nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Erhalt des Zertifikats durch:


Mailingliste zum fachlichen Austausch (Intervision) mit allen Personen, die an der ACP-Weiterbildung aktuell teilnehmen und teilgenommen haben
regelmäßige Videokonferenzen zum fachlichen Austausch untereinander und mit den Dozent:innen der Weiterbildung (Qualitätszirkel)
Qualitätszirkel: Infos dazu auf acp-thueringen.de

Qualitätskriterien der Ausbildung

Die Qualitätskriterien unserer Ausbildung stellen wir Ihnen auf einer Unterseite dar. Dort finden sie genauere Angaben.


Kursleitung: Anna Wachter

Zertifizierte Trainerin für ACP/GVP gem. § 132g SGB V
Ärztliche Leitung des Bereichs ACP des Ethikzentrums
Koordinatorin für Ethikberatung im Gesundheitswesen (K2, AEM)

Anna Wachter

Kursleitung: Dr. Arnd T. May

Zertifizierter Trainer für ACP/GVP gem. § 132g SGB V
Trainer für Ethikberatung im Gesundheitswesen (K3, AEM)
Mitarbeit im Forschungsprojekt „Patiententestament und Patientenanwalt. Advanced Directives and Durable Power of Attorney”, Ruhr-Universität Bochum (Leitung: Prof. Dr. Hans-Martin Sass), gefördert durch die Volkswagen Stiftung (1994-1997)

Dr. May

Dozent:innen (Auswahl)

Barbara Seehase
Dagmar Joswig
Rene Lohse
Trainierte ACP-Darsteller:innen

Anmeldung

Bitte melden Sie sich per E-Mail oder postalisch an. Benutzen Sie dazu gern den Anmeldebogen.

E-Mail an anmeldung@ethikakademie.de

Telefon: 0700 BIOETHIK (24638445)

Tel. 0361 64417-500

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Mit dem Erhalt der Rechnung für das Seminar garantieren wir Ihnen das Stattfinden des Seminars.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.


Nachweis der Berufserfahrung

Für die Kursteilnahme bitten wir um eine Information zu Ihrer Berufserfahrung. Dazu haben wir ein Formular entwickelt und bitten Sie, uns dies mit der Anmeldung zuzusenden.

Bitte reichen Sie keine Zeugnisse oder Originale mit Ihrer Anmeldung bei uns ein.

Die refinanzierte Beratungstätigkeit gem. § 132g SGB V sieht vor: (1) Weiterbildung gem. Rahmenvereinbarung, (2) Qualifikation und (3) Berufserfahrung.


Informationen zu ACP

Weitere Informationen zum Konzept Advance Care Planning (ACP) finden Sie unter:
acp-thueringen.de


ACP

Das Hospiz- und Palliativstärkungsgesetz 2015 hat mit § 132g SGB V einen Beratungsanspruch für Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen zur "gesundheitlichen Versorgungsplanung" geschaffen.

Der § 132g SGB V sieht weiterhin Fallbesprechungen vor, damit individuelle Bedürfnisse der Bewohner:in bzw. der Patient:in besprochen werden für die letzte Lebensphase und Sterbephase. Dabei sollen Notsituationen geklärt werden und auf Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung eingegangen werden.


Grundlage der ACP-Ausbildung ist die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 (Rahmenvereinbarung) und der Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V vom 29.10.2018. Dokumente zum Nachlesen: Download

Wir richten uns nach den Ausbildungsvorgaben. Während der Beratungsgespräche in Praxisteil 1 ist kontinuierlich eine qualifizierte Dozent:in anwesend. Leider halten sich nicht alle Ausbildungsanbieter an diese Vorgaben.

"Supervidierte Beratungsgespräche in moderierten Rollenspielen" entsprechen nach unseren Informationen nicht den Ausbildungsvorgaben für Praxisteil 1. In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde nochmals bestätigt, dass die Praxisanteile zu Beratungssituationen (Praxisteil 1) als "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein müssen.


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