Praxisteil 2 der Ausbildung |
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§ 12 Abs. 7 Rahmenvereinbarung
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„Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (z.B. Coaching-Gespräche, Plenararbeit, Organisation des Austausches zwischen Weiterbildungsteilnehmern). Nach erfolgtem Abschluss des zweiten Teils erhält die Beraterin / der Berater ein Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist.“ |
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Praxisteil 2 der ACP-Weiterbildung
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Nach dem ersten Teil der ACP-Weiterbildung führen die Teilnehmer:innen eigenständig ACP-Beratungsprozesse / ACP-Gesprächsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch. |
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Allgemeiner Hinweis zu den ACP-Prozessen
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Im Praxisteil 1 wurde der Beginn eines Beratungsprozesses nach § 132g SGB V durchgeführt. In den Beratungsprozessen in Praxisteil 2 führen die teilnehmenden Personen die individuellen Beratungsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch. |
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Beteiligte Personen (Auswahl)
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Innerhalb von 3 Monaten nach Teil 1
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Die ersten beiden eigenständig durchgeführten abgeschlossenen Gesprächsprozesse nach § 132g SGB V mit leistungsberechtigten Personen werten wir mit der teilnehmende Person der ACP-Weiterbildung detailliert aus. |
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Dokumentation eines ACP-Gesprächsprozesses
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Dateinamen
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Bitte vergeben Sie bei den gescannten Dokumenten eindeutige Dateinamen. Wir möchten die Reihenfolge der Dokumente nachvollziehen. |
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Rückmeldung zu den ersten beiden ACP-Prozessen
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Wir geben Ihnen zu den ersten beiden von Ihnen geführten und abgeschlossenen ACP-Prozessen eine detaillierte Rückmeldung. |
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Übersenden der Unterlagen für Teil 2
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Bitte speichern Sie die Dokumente eines ACP-Beratungsprozesses in einen Ordner einer Wolke nach der DSVGO der EU mit Servern in Europa. |
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Datenschutz, Vertraulichkeit
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Damit wir Ihre Beratungstätigkeit nachvollziehen können, benötigen wir von Ihnen entsprechende Informationen zu Ihrer Tätigkeit und zu den leistungsberechtigten Personen, mit denen Sie Gespräche geführt haben. Die Dokumentationen der von Ihnen alleinverantwortlich geplanten, vorbereiteten, durchgeführten und dokumentierten abgeschlossenen Beratungsprozesse muss detailliert und nachvollziehbar und verständlich erfolgen (§ 9 Abs. 3 RV) und barrierefrei sein (§ 6 RV). Bereits vorhandene bzw. erarbeitete Vorsorgedokumente (Vollmachten, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügungen) bitte mitschicken. |
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Abschluss innerhalb von 12 Monaten
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Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteils 1 zur Abschlussveranstaltung anmelden und damit die ACP-Ausbildung beenden. |
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