Praxisteil 2 der Ausbildung |
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§ 12 Abs. 7 Rahmenvereinbarung
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„Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (z.B. Coaching-Gespräche, Plenararbeit, Organisation des Austausches zwischen Weiterbildungsteilnehmern). Nach erfolgtem Abschluss des zweiten Teils erhält die Beraterin / der Berater ein Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist.“ |
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Praxisteil 2 der ACP-Weiterbildung
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Nach dem ersten Teil der ACP-Weiterbildung führen die Teilnehmer:innen eigenständig ACP-Beratungsprozesse / ACP-Gesprächsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch. |
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Technische Ausstattung
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Für Teil 2 der ACP-Weiterbildung sind für teilnehmende Personen folgende technischen Voraussetzungen (weitere Hinweise) erforderlich: |
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Allgemeiner Hinweis zu den ACP-Prozessen
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Im Praxisteil 1 wurde der Beginn eines Beratungsprozesses nach § 132g SGB V durchgeführt. In den Beratungsprozessen in Praxisteil 2 führen die teilnehmenden Personen die individuellen Beratungsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch. |
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Beteiligte Personen (Auswahl)
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Übersenden der Unterlagen für Teil 2
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Bitte speichern Sie die Dokumente eines ACP-Beratungsprozesses in einen Ordner einer Wolke nach der DSVGO der EU mit Servern in Europa. |
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Nutzung Ihres Onlinezugangs (Wolke)
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Bitte vergeben Sie bei den gescannten Dokumenten eindeutige Dateinamen. Wir möchten die Reihenfolge der Dokumente nachvollziehen. |
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Innerhalb von 3 Monaten nach Teil 1
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Die ersten beiden eigenständig durchgeführten abgeschlossenen Gesprächsprozesse nach § 132g SGB V mit leistungsberechtigten Personen werten wir mit der teilnehmende Person der ACP-Weiterbildung detailliert aus. |
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Dokumentation eines ACP-Gesprächsprozesses
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Rückmeldung zu den ersten beiden ACP-Prozessen
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Wir geben Ihnen zu den ersten beiden von Ihnen geführten und abgeschlossenen ACP-Prozessen eine detaillierte Rückmeldung. |
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Datenschutz, Vertraulichkeit
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Damit wir Ihre Beratungstätigkeit nachvollziehen können, benötigen wir von Ihnen entsprechende Informationen zu Ihrer Tätigkeit und zu den leistungsberechtigten Personen, mit denen Sie Gespräche geführt haben. Die Dokumentationen der von Ihnen alleinverantwortlich geplanten, vorbereiteten, durchgeführten und dokumentierten abgeschlossenen Beratungsprozesse muss detailliert und nachvollziehbar und verständlich erfolgen (§ 9 Abs. 3 RV) und barrierefrei sein (§ 6 RV). Bereits vorhandene bzw. erarbeitete Vorsorgedokumente (Vollmachten, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügungen) bitte mitschicken. |
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Gesprächsprozesse mit Leistungsberechtigten
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Nach mindestens sieben weiteren ACP-Gesprächsprozesse mit leistungsberechtigten Personen dürfen wir mit Ihnen den Termin für die Abschlussveranstaltung vereinbaren. |
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Abschlussveranstaltung Teil 2
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Diese Veranstaltung zur Auswertung der durchgeführten sieben Gesprächsprozesse findet mit max. 5 teilnehmenden Personen der Weiterbildung(en) statt. Regelhaft findet die Abschlussveranstaltung bei uns im Büro auf der Krämerbrücke in Erfurt statt. |
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Einsendeschluss Ihrer Dokumente
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Bis 14 Tage vor Beginn der Abschlussveranstaltung haben Sie Zeit, die kompletten Unterlagen der sieben ACP-Beratungsprozesse in Ihren persönlichen Ordner in die Wolke zu laden. |
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Termine Abschlussveranstaltung
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Präsenz oder digital
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Die Abschlussveranstaltung kann in Präsenz in Erfurt im Büro auf der Krämerbrücke oder als digitale Veranstaltung stattfindet. Eine Hybrid-Veranstaltung ist ebenfalls möglich. |
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Einwahldaten
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Wenn die Abschlussveranstaltung digital stattfindet, folgen Sie dazu bitte folgendem Link: |
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Anmeldung
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Bitte melden Sie sich per E-Mail zu dem für Sie günstigen Termin an. Bitte nutzen Sie dazu folgende E-Mailanschrift: |
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Abschluss innerhalb von 12 Monaten
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Wir gehen davon aus, dass Sie die ACP-Weiterbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteils 1 der Ausbildung beenden. |
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12 Monate
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Wenn der Praxisteil 2 und damit die komplette ACP-Ausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird, gilt nach § 12 Absatz 7 die Weiterbildung „als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden“. Konkret bedeutet dies die Einstellung der Zahlungen an die Einrichtung, wenn die ACP-Beratungstätigkeit vergütet wurde. |
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