Unterstützung Ihrer Arbeitgeber |
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Praxisteil
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In Praxisteil 2 führen Sie in Ihrer Einrichtung ACP-Beratungsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch. |
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Arbeitszeit
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Für einen guten Lernerfolg ist die Freistellung zur Ausübung der ACP-Beratungstätigkeit erforderlich. |
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vertragliche Grundlagen
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Nach Anmeldung einer leistungsberechtigten Person bezahlt die Krankenkasse eine monatliche Pauschale. Entsprechend muss ein Arbeitgeber die entsprechende Arbeitszeit im Verhältnis einer Vollzeitstelle für 400 leistungsberechtigte Personen für die ACP-Tätigkeit ermöglichen. |
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erforderliche Arbeitsmittel
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Zuordnung dieser Seite
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