![]() |
![]() |
![]() |
||||||||
Vergütung der Tätigkeit |
||||||||||
Nach erfolgreichem Besuch des ersten Teils der Weiterbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung berechtigt Sie zur Durchführung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V. |
||||||||||
|
||||||||||
Beginn der Vergütung
|
||||||||||
Mit Vertragsschluss sind ACP-Berater:innen nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung gem. § 12 Abs. 7 Rahmenvereinbarung berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V in den in § 1 Abs. 2 genannten Einrichtungen zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen (vgl. § 17). |
||||||||||
Wegfall der Vergütung
|
||||||||||
Sollte keine Absprache zur Verlängerung der 12-Monatsfrist von erfolgtem abgeschlossenem Teil 1 bis zum Abschluss von Teil 2 erfolgen gilt die Weiterbildung als nicht abgeschlossen. Folglich können Leistungen nicht erbracht werden und mit der Krankenkasse abgerechnet werden (Punkt 5 Fragen-Antworten-Katalog). |
||||||||||
Vergütungshöhe
|
||||||||||
Die Höhe der Vergütung ist von den Bruttopersonalkosten der ACP-Berater:in abhängig. In einigen Bundesländern bestehen dazu Verträge mit der Möglichkeit der pauschalen Vergütung. |
||||||||||
Zuordnung dieser Seite
|
||||||||||
Diese Seite gehört zu EthikAkademie.de und ist Teil des Internetangebots von ethikzentrum.de - Zentrum für Angewandte Ethik |
![]() |
![]() |
||||||||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |