Verlängerung Praxisteil 2 |
||||||||
12 Monate
|
||||||||
Wenn der Praxisteil 2 und damit die komplette ACP-Ausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird, gilt nach § 12 Absatz 7 die Weiterbildung „als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden“. Konkret bedeutet dies die Einstellung der Zahlungen an die Einrichtung, wenn die ACP-Beratungstätigkeit vergütet wurde. |
||||||||
Teil 2 dauert bei Ihnen länger als 12 Monate
|
||||||||
Die Rahmenvereinbarung geht von einem Abschluss Ihrer ACP-Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteil 1 aus. |
||||||||
|
||||||||
Zuordnung dieser Seite
|
||||||||
Diese Seite gehört zu EthikAkademie.de und ist Teil des Internetangebots von ethikzentrum.de - Zentrum für Angewandte Ethik |
||||||||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |