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Verlängerung Praxisteil 2 |
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12 Monate
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Wenn der Praxisteil 2 und damit die komplette ACP-Ausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird, gilt nach § 12 Absatz 7 die Weiterbildung „als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden“. Konkret bedeutet dies die Einstellung der Zahlungen an die Einrichtung, wenn die ACP-Beratungstätigkeit vergütet wurde. |
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Teil 2 dauert bei Ihnen länger als 12 Monate
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Die Rahmenvereinbarung geht von einem Abschluss Ihrer ACP-Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteil 1 aus. |
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Wenn Sie den Praxisteil 2 der ACP-Weiterbildung absehbar nicht innerhalb der vorgegebenen 12 Monate abschließen können, bitten wir um Kontaktaufnahme. |
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Kosten der Verlängerung
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