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Verlängerung Praxisteil 2
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Teil 2 dauert bei Ihnen länger als 12 Monate
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Die Rahmenvereinbarung geht von einem Abschluss Ihrer ACP-Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteil 1 aus.
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12 Monate
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Wenn der Praxisteil 2 und damit die komplette ACP-Ausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird, gilt nach § 12 Absatz 7 die Weiterbildung „als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden“. Konkret bedeutet dies die Einstellung der Zahlungen an die Einrichtung, wenn die ACP-Beratungstätigkeit vergütet wurde.
Im Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V findet sich auf der Seite 7: „Die mindestens sieben Beratungsprozesse sind nach Absolvierung des 1. Weiterbildungsteils in der Regel innerhalb eines Jahres durchzuführen. Die einzelnen Beratungsprozesse können dabei unterschiedlich lang dauern (§ 12 Abs. 7 der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V). Sofern der Zeitraum im Einzelfall überschritten wird, ist dazu eine Absprache mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen zu treffen.“
Daher empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit der für Ihre Einrichtung zuständigen Krankenkasse.
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Verlängerung der Ausbildung
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Wir bieten Ihnen die kostenpflichtige Verlängerung der ACP-Ausbildung mit folgenden Bedingungen an:
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Wenn Sie in den 12 Monaten nach Praxisteil 1 keine ACP-Prozesse führen konnten, endet damit Ihre ACP-Ausbildung und wir bieten Ihnen eine Verlängerung Ihrer ACP-Ausbildung nicht an. |
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Wenn Sie in den 12 Monaten nach Praxisteil 1 mit Ihrer ACP-Beratungstätigkeit begonnen haben, dann laden Sie uns bitte 2 abgeschlossene ACP-Prozesse bis spätestens 14 Tage vor Abschluss Ihrer Kurszeit in Ihre persönliche Wolke. |
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Die kostenpflichtige Verlängerung Ihrer ACP-Ausbildung ist bei uns nur für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten möglich. Diese 12 Monate beginnen nach dem Ende der bereits bezahlten Kurszeit (12 Monate nach Ende von Praxisteil 1). Wir senden Ihnen monatlich eine Rechnung für die weitere Begleitung Ihrer ACP-Ausbildung. Dies beginnt mit dem Monat, der auf das Ende des bereits bezahlten Kurszeitraums folgt und endet mit dem Monat der Abschlussveranstaltung. Längstens dauert die kostenpflichtige Verlängerung Ihrer ACP-Ausbildung 12 Monate. |
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Während der Verlängerung Ihrer ACP-Ausbildung läuft unsere Begleitung weiter. |
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Wir stellen Ihnen das Zertifikat für den erfolgreichen Abschluss Ihrer ACP-Ausbildung aus, wenn Sie das Lernziel erreicht haben. Dies besprechen wir spätestens während der Abschlussveranstaltung mit Ihnen. |
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Wenn es Ihnen nicht möglich ist, insgesamt 9 abgeschlossene ACP-Prozesse innerhalb von 24 Monaten nach Ende von Praxisteil 1 bei uns in die Wolke zu laden, dann endet die begonnene ACP-Ausbildung ohne das Zertifikat. In diesem Fall ist ein Erwerb des Zertifikats zum Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen ACP-Ausbildung bei uns nach Besuch eines erneuten ACP-Kurses möglich. |
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