Zielgruppe |
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Zielgruppe
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In § 12 der Rahmenvereinbarung sind die Anforderungen an die Berater:innen genannt. Dazu gehört eine Grundqualifikation. |
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Berufsausbildung als
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oder eine vergleichbare Berufsausbildung. |
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einschlägiger Studienabschluss im Bereich
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Fragen zur Qualifikation?
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In der Rahmenvereinbarung werden "vergleichbare Berufsausbildungen" genannt und "einschlägige Studienabschlüsse". |
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Erforderliche Berufserfahrung
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Einschlägige Tätigkeit mit einem Umfang von einer halben Stelle von mindestens drei Jahren. Es zählt dafür die einschlägige Berufserfahrung in den letzten acht Jahren. Diese Berufserfahrung kann "insbesondere in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, einem ambulanten Hospizdienst / ambulanten Kinderhospizdienst (hauptamtliche Koordinatorenkraft), einem stationären Hospiz / stationären Kinderhospiz, einem SAPV-Team, einer Palliativstation oder einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche" (§ 12 Abs. 4 Rahmenvereinbarung) erworben werden. |
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Nachweis der Berufserfahrung
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Für die Kursteilnahme bitten wir um eine Information zu Ihrer Berufserfahrung. Dazu haben wir ein Formular entwickelt und bitten Sie, uns dies mit der Anmeldung zuzusenden. |
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Teilnahme an der Ausbildung
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Sie können bei uns gern an der ACP-Ausbildung teilnehmen, auch wenn Sie die in § 12 Abs. 4 Rahmenvereinbarung genannten Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen. |
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Zuordnung dieser Seite
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