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Die Kursanerkennung des Qualifikationskurses Ethikberatung im Gesundheitswesen durch die AEM ist verlängert worden (Bearbeitungsnummer 001-2017). |
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Die K2-Kompaktfortbildung ist von der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) bis 01.07.2025 als Kurs anerkannt (Bearbeitungsnummer 002-2022). |
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Die ACP/GVP Ausbildung gem. 132g SGB V ist als Bildungsveranstaltung anerkannt (Bescheid vom 27.04.2022, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) |
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Zur ACP/GVP Ausbildung gem. 132g SGB V haben wir unsere Qualitätsstandards der Ausbildung dargestellt. |
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In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden zu den ACP/GVP Ausbildungen gem. § 132g SGB V wurde geklärt, dass der Praxisteil 1 als "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein muss. |
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Zu den angekündigten Veranstaltungen liegt jeweils ein Hygienekonzept vor, was wir Ihnen mit den Seminarunterlagen zusenden. |
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Die Fortbildung Vorsorgeplanung im Gesundheitswesen ist überarbeitet. |
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In der ACP/GVP Weiterbildung kommen Texte und Materialien in Leichter Sprache zum Einsatz. Der Kurs selbst findet in schwerer Sprache statt. |
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Der Qualifikationskurs Ethikberatung im Gesundheitswesen K1 ist als Bildungsveranstaltung anerkannt (Bescheid vom 12.08.2019, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) |
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ACP/GVP Weiterbildung (GVP gem. § 132g SGB V): Inzwischen haben mehr als 100 Personen den Kurs besucht und sind als von den Krankenkassen bezahlte ACP-Berater:innen tätig. Über 60 an den Kursen teilnehmende Personen haben den Kurs bereits komplett abgeschlossen und ihr Zertifikat bereits erhalten. |
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Die Filme Ethikberatung sind zum Sonderpreis bestellbar (solange der Vorrat reicht). |
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Die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) hat den Qualifizierungskurs Ethikberatung im Gesundheitswesen begutachtet. Dabei wurden das Konzept und die Ausgestaltung überprüft und für das Zertifizierungsverfahren der AEM unter der Nummer 001/2017 anerkannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung unseres Schulungsangebots. |