Entfristung-K1 |
||||||
Sie
|
||||||
|
||||||
Möglichkeit zur Entfristung K1 (AEM)
|
||||||
Zur Entfristung Ihres auf 3 Jahre ausgestellten K1-Zertifikats der AEM bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten: |
||||||
Optionen
|
||||||
|
||||||
Vorgaben der AEM
|
||||||
Nach Abschluss der Schulung (Grundkurs und Moderationstraining) kann die Zertifizierung als „Ethikberater:in im Gesundheitswesen“ (K1, AEM) beantragt werden. Diese ist zunächst auf 36 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Zertifikats befristet. Zum Erwerb der unbefristeten Zertifizierung ist zusätzlich der Nachweis von drei realen Ethik‐Fallberatungen (2x eigenverantwortliche Moderation, 1x Protokollerstellung) erforderlich, die mit einer/einem erfahrenen Ethikberater:in (Qualifikation K2, AEM oder K3, AEM) nachbesprochen wurden. |
||||||
AEM: 1.1.2 Begleitete Praxisphase
|
||||||
In der begleiteten Praxisphase sammelt die Ethikberater:in (K1, AEM) Erfahrungen in der Moderation sowie mit der Protokollierung von Ethik-Fallberatungen und bespricht diese mit einer erfahrenen Ethikberater:in (Qualifikation K2, AEM oder K3, AEM) nach. Die Nachbesprechung erfolgt auf der Grundlage der anonymisierten Protokolle von drei realen Ethik-Fallberatungen, bei denen die Ethikberater:in als verantwortliche Moderator:in (2x) sowie als Protokollant:in (1x) beteiligt war. |
||||||
Zuordnung dieser Seite
|
||||||
Diese Seite gehört zu EthikAkademie.de und ist Teil des Internetangebots von ethikzentrum.de - Zentrum für Angewandte Ethik |
||||||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |