Der Trainer/die Trainerin für Ethikberatung im Gesundheitswesen besitzt umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen Ethik, Organisation und Beratung, verfügt über praktische und methodische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung und Evaluation von Ethikberatung und Erfahrung in der Lehre bzw. Durchführung von Schulungen.
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3.1. Qualifikation als Ethikberater/in:
1.1. Externe/interne Schulung im Umfang von mind. 30 Lehreinheiten à 45 Min. entsprechend den curricularen Vorgaben der AEM [Simon A, May AT, Neitzke G (2005) Curriculum „Ethikberatung im Krankenhaus“. Ethik Med 17(4): 322‐326. Bockenheimer‐Lucius G, May AT (2007) Ethikberatung – Ethik-Komitee in Einrichtungen der stationären Altenhilfe (EKA). Eckpunkte für ein Curriculum. Ethik Med 19(4):331–339]
1.2. Praktische Erfahrungen in der Moderation von Ethik‐Fallberatungen
1.2.1. Teilnahme an mind. 5 Ethik-Fallberatungen, davon Erstellen von mind. 3 Protokollen von Ethik-Fallberatungen
1.2.2 zusätzlich verantwortliche Moderation von mind. 3 Ethik‐Fallberatungen und anschließende Nachbesprechung mit einem/einer qualifizierten Ethikberater/in
1.3. Alternativ zu 1.2. die Teilnahme an einem, von einem/einer qualifizierten Trainer/in für Ethikberatung durchgeführten Moderationstraining (inkl. Simulation von Ethik-Fallberatungen) im Umfang von mind. 15 Lehreinheiten à 45 Min.
Von einem/einer aktiv tätigen Ethikberater/in wird erwartet, dass er/sie an Fortbildungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema Ethik und Ethikberatung im Gesundheitswesen im Umfang von insgesamt mind. 4 Lehreinheiten à 45 Min. pro Jahr teilnimmt.
und zusätzlich
3.2. Grundständiges Studium mit Schwerpunkt Ethik (z.B. Philosophie, Theologie) oder ein geeigneter Aufbaustudiengang (z.B. Medizinethik, Angewandte Ethik), in denen Leistungen im Bereich Ethik im Umfang von mind. 10 credit points (ECTS) erbracht wurden
3.3. Qualifikationen im Bereich von Erwachsenenbildung/Schulung/Lehre, im Umfang von mindestens 15 Lehreinheiten a 45 Minuten (z.B. Kurse für Hochschuldidaktik oder Praxisanleiter)
3.4 Qualifikationen im Bereich von Kommunikation, Gesprächsführung und Konfliktlösung im Umfang von insgesamt mindestens 40 Lehreinheiten a 45 Minuten
3.5. Mind. 2 Jahre praktische Erfahrungen in der Implementierung und Weiterentwicklung von Organisationsprozessen der Ethikberatung
3.6 Moderation von mind. 20 dokumentierten Ethik‐Fallberatungen
3.7 Der Nachweis der aktiven Mitarbeit bei der Erstellung von mindestens einer Ethik-Leitlinie
Von einem/einer aktiv tätigen Trainer/in für Ethikberatung wird erwartet, dass er/sie an Fortbildungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema Ethik und Ethikberatung im Gesundheitswesen im Umfang von insgesamt mind. 16 Lehreinheiten à 45 Min. pro Jahr teilnimmt.
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