Vorsorgeplanung in Gesundheitsfragen (VPiG)

Qualifizierung zur Beraterin zu Vorsorgedokumenten

Die Teilnehmer*innen werden auf ihre Tätigkeit der Beratung zu Patientenverfügungen bzw. der Gesprächsbegleitung zu diesen entscheidenden Frage vorbereitet und mit den grundlegenden Inhalten und Fragestellungen vertraut gemacht. Die Möglichkeiten der Organisation und Strukturierung von Beratung oder Begleitung des Gesprächs zu Vorsorgedokumenten werden vorgestellt.

Die Veranstaltung informiert Sie über aktuelle Entwicklungen des Advance Care Planning (ACP) und berücksichtigt die Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen (May A, Niewohner S, Bickhardt J, Kreß H, Rothärmel S, Ethik in der Medizin 2005, 332-336).


§ 132g SGB V

Wenn Sie sich als Berater*in mit Vergütungsanspruch nach § 132g SGB V weiterbilden möchten, dann bieten wir Ihnen dies in einer speziellen Weiterbildung an.


Sie ...

möchten zu Vorsorgedokumenten beraten.
erhalten oft Fragen zu Vorsorgedokumenten z.B. als Mitarbeitende des Sozialdienstes, als Beschäftigte eines Patienteninformationszentrums oder eines Betreuungsvereins.
möchten Bürgerinnen und Bürger fundiert und kompetent als Mitarbeitende einer Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle beraten.

Teilnahmevoraussetzungen

Idealerweise Feldkompetenz im Gesundheitswesen.


Seminarbeschreibung

Das seit 2009 geltende Gesetz zu Patientenverfügungen sieht keine Beratungspflicht vor. Dennoch werden oft Mitarbeiter in Betreuungsvereinen, Pflegediensten, Sozialdienstmitarbeiter oder Hospizkräfte zu Patientenverfügungen angefragt.

Die Veranstaltung wird Grundkenntnisse vermitteln, die für die Beratung zu Patientenverfügungen nötig sind. Dazu sind neben Kenntnissen des Betreuungsrechts die juristischen Grundlagen der Umsetzung einer Patientenverfügung erforderlich. Eine qualifizierte Beratung setzt die Kenntnis einzelner medizinischer Anwendungssituationen voraus und es werden einzelne relevante Krankheitsbilder vorgestellt. Ethische Aspekte kommen insbesondere in der Diskussion um die Reichweite einer Patientenverfügung zum Vorschein. Eine Patientenverfügung muss als Dokument detailliert auf die eigene Motivation und die individuellen Wertvorstellungen eingehen.

Neben der Beratung zu Vorsorgedokumenten wird auf die Umsetzung einer Patientenverfügung eingegangen. Dies beinhaltet die Prüfung von Vorsorgedokumenten auf ihren Regelungsinhalt.

Das Seminar berücksichtigt aktuelle Konzepte des Advance Care Planning (ACP) und der narrativen Wertanamnese.


Inhalte im Überblick

Grundlagen des Gesetzes zu Patientenverfügungen
Abgrenzung der Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
Medizinrechtliche Grundlagen der Patientenversorgung
Formen der erlaubten Sterbebegleitung und die verbotene Tötung auf Verlangen
Therapiezieländerung / Intensivmedizin / Palliativmedizin
Formen des Patientenwillens durch Patientenverfügung / Behandlungswünsche / mutmaßlichem Willen
Vorbereitungsmaterial für die Erstellung einer Patientenverfügung
Abgrenzung Information / Beratung
Organisation eines Beratungsangebots zu Patientenverfügungen und Vorsorgedokumenten
Advance Care Planning (ACP)
Registrierung und Hinterlegung als Maßnahmen der Steigerung der Verfügbarkeit
Wertanamnese
Beratungsdidaktik
Auslegung und Interpretation einer Patientenverfügung
Umsetzung einer Patientenverfügung und des Patientenwillens

Seminarunterlagen

Den Teilnehmer*innen werden umfangreiche Materialien (befüllter A4-Ordner) zur Verfügung gestellt.


Referent

Dr. Arnd T. May war als Mitglied der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" des Bundesministeriums der Justiz und als Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages an der Gesetzgebung zu Patientenverfügungen beteiligt.


Dr. May

Verfügbare Termine


VPiG Nr. 34 Erfurt (2G+)

22. - 24.02.2023

Tagungszeiten

Tag 1: 13:00 bis 17:00 Uhr
Tag 2: 09:00 bis 17:00 Uhr
Tag 3: 09:00 bis 17:00 Uhr


Tagungspreis

490,00 Euro zzgl. 19% USt. (brutto 583,10 €)

Im Tagungspreis sind Tagungsunterlagen, das gemeinsame Mittagessen, Pausenverpflegung und Getränke enthalten.

Das Seminar ist als Kompaktseminar konzipiert. Die kleine Gruppengröße von maximal 12 Teilnehmenden garantiert ein intensives Arbeiten.


Anmeldung

Bitte melden Sie sich per E-Mail oder schriftlich an. Benutzen Sie dazu gern den Anmeldebogen.

E-Mail an anmeldung@ethikakademie.de

Telefon: 0700 BIOETHIK (24638445)
Tel. 0361 64417-500

Fax: 0361 64417-600

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Mit dem Erhalt der Rechnung für das Seminar garantieren wir Ihnen das Stattfinden des Seminars.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.


Zertifizierung Ethikberatung

Die Veranstaltung kann als Fortbildung zu medizin‐ bzw. pflegeethischen Themen für die Beantragung der Kompetenzstufe K2 (Koordinator*in für Ethikberatung im Gesundheitswesen (AEM)) der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) angerechnet werden.

Zu den Anforderungen der Kompetenzstufe K2 siehe hier.


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