Praxisteil 2 der Ausbildung
§ 12 Abs. 7 Rahmenvereinbarung
„Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (z.B. Coaching-Gespräche, Plenararbeit, Organisation des Austausches zwischen Weiterbildungsteilnehmern). Nach erfolgtem Abschluss des zweiten Teils erhält die Beraterin / der Berater ein Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist.“
Praxisteil 2 der ACP-Weiterbildung
Nach dem ersten Teil der ACP-Weiterbildung führen die Teilnehmer:innen eigenständig ACP-Beratungsprozesse / ACP-Gesprächsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch.
Wir begleiten Ihre Beratungstätigkeit als Weiterbildungsanbieter durch:
- Austausch der teilnehmenden Personen mittels einer Mailingliste zum kollegialen Austausch (wird in Teil 1 der Weiterbildung besprochen)
- regelmäßige Videokonferenzen mit Dozent:innen der EthikAkademie.de
- persönliche Gespräche / Telefontermine mit Dozent:innen der EthikAkademie.de
- qualifizierte Rückmeldung zu Ihren ersten beiden abgeschlossenen Beratungsprozessen mit leistungsberechtigten Personen (innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Praxisteils 1)
- zusätzliche kostenfreie Seminarangebote (siehe acp-thueringen.de)
Allgemeiner Hinweis zu den ACP-Prozessen
Im Praxisteil 1 wurde der Beginn eines Beratungsprozesses nach § 132g SGB V durchgeführt. In den Beratungsprozessen in Praxisteil 2 führen die teilnehmenden Personen die individuellen Beratungsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch.
Ein ACP-Beratungsprozess wird je nach Klärungsbedarf und der Zahl der beteiligten Personen regelmäßig aus mehr als zwei Gesprächen bestehen.
Beteiligte Personen (Auswahl)
- leistungsberechtigte Personen
- Vertreter:innen (bevollmächtigte Personen / Rechtliche Betreuer:innen)
- Ärzt:innen
- Angehörige
Innerhalb von 3 Monaten nach Teil 1
Die ersten beiden eigenständig durchgeführten abgeschlossenen Gesprächsprozesse nach § 132g SGB V mit leistungsberechtigten Personen werten wir mit der teilnehmende Person der ACP-Weiterbildung detailliert aus.
Für die ausführliche Auswertung durch uns bitten wir um Übersendung folgender Dokumente der ersten beiden ACP-Gesprächsprozesse:
Dokumentation eines ACP-Gesprächsprozesses
- Einverständniserklärung (Dok. ACP Nr. 01)
- Dokumentation der Willensäußerungen (Dok. ACP Nr. 02, ggf. ACP Nr. 05, ACP Nr. 06)
- ggf. geprüfte bereits vorhandene Vorsorgedokumente und ACP Nr. 03
- ggf. erstellte Vorsorgedokumente inklusive Notfallbogen
- ggf. Dokumentation der durchgeführten Fallbesprechungen nach § 132g SGB V (ACP Nr. 07)
- Tätigkeitsnachweis (ACP Nr. A 02)
- Handakte (Dokumentation der Prozessplanung, ACP Nr. 09)
- Anlage 2 zur Abgabe bei der Krankenkasse (auch, wenn Sie noch nicht mit den Krankenkassen abrechnen)
Dateinamen
Bitte fügen Sie die gescannten Dokumente in der Reihenfolge der Verwendung im ACP-Beratungsprozess zu einer PDF-Datei zusammen.
Rückmeldung zu den ersten beiden ACP-Prozessen
Wir geben Ihnen zu den ersten beiden von Ihnen geführten und abgeschlossenen ACP-Prozessen eine detaillierte Rückmeldung.
Zusätzlich zu den normalen Dokumenten Ihrer ACP-Beratungstätigkeit dokumentieren Sie mit dem Formular A01 zusätzliche Informationen, Einschätzungen und Planungen und Vereinbarungen.
Wenn wir Ihnen bestätigen, dass Sie eine umfassende, detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation angefertigt haben, dann geht es für Sie mit weiteren sieben ACP-Beratungsprozessen weiter.
Sollten wir Ihnen in der individuellen Rückmeldung mitgeteilt haben, dass ein oder beide eingereichten ACP-Beratungsprozesse nicht unseren fachlichen Erwartungen und Anforderungen an die Dokumentation eines ACP-Beratungsprozesses entsprechen, dann bitten wir Sie, die Dokumentation innerhalb der 14 Tage neu vorzunehmen und uns erneut einzureichen. In diesem Fall bitten wir Sie weiterhin, uns einen kompletten weiteren ACP-Beratungsprozess einzureichen. Erst wenn wir uns vom Lernerfolg überzeugen konnten, können Sie uns dann weitere sieben ACP-Beratungsprozesse einreichen.
Übersenden der Unterlagen in Teil 2
Bitte speichern Sie die Dokumente eines ACP-Beratungsprozesses in einen Ordner einer Wolke nach der DSVGO der EU mit Servern in Europa.
Der Inhalt Ihres Ordners in der Wolke wird nach Ihrer Abschlussveranstaltung rückstandsfrei gelöscht.
Uns ist der Schutz unserer Umwelt wichtig. Wir möchten keine Kopien von Dokumenten des ACP-Gesprächsprozesses auf Papier oder als Fax erhalten.
Datenschutz, Vertraulichkeit
Damit wir Ihre Beratungstätigkeit nachvollziehen können, benötigen wir von Ihnen entsprechende Informationen zu Ihrer Tätigkeit und zu den leistungsberechtigten Personen, mit denen Sie Gespräche geführt haben. Die Dokumentationen der von Ihnen alleinverantwortlich geplanten, vorbereiteten, durchgeführten und dokumentierten abgeschlossenen Beratungsprozesse muss detailliert und nachvollziehbar und verständlich erfolgen (§ 9 Abs. 3 RV) und barrierefrei sein (§ 6 RV). Bereits vorhandene bzw. erarbeitete Vorsorgedokumente (Vollmachten, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügungen) bitte mitschicken.
Durch die Nutzung Ihres Ordners in der Wolke ist durch die Verschlüsselung eine Anonymisierung nicht erforderlich.
Datenschutz
Gern schließen wir mit Ihrer Einrichtung eine Vereinbarung zur Verschwiegenheit und Datenschutz. Sollten die Verantwortlichen Ihrer Einrichtung dies nicht wünschen, nutzen Sie weiterhin die normalen Dokumente.
Bitte bearbeiten Sie die Dokumente vor dem Hochladen folgendermaßen:
- decken Sie die Namen z.B. durch einen Klebezettel ab und schreiben auf den Klebezettel die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens.
- decken Sie das Geburtsdatum so ab, dass wir nur das Geburtsjahr sehen.
- decken Sie auch bei Vorsorgedokumenten den Namen der leistungsberechtigten Person ab und verwenden auf dem Klebezettel die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens.
- decken Sie bei Vorsorgedokumenten den Namen der bevollmächtigten Person ab und verwenden auf dem Klebezettel die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens. Bitte decken Sie das Geburtsdatum so ab, dass wir nur das Geburtsjahr sehen. Bitte notieren Sie die Verwandtschaftsbeziehung zur leistungsberechtigten Person.
- decken Sie beim Betreuerausweis der rechtlichen Betreuerin den Namen der leistungsberechtigten Person ab und verwenden auf dem Klebezettel die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens.
- decken Sie die Unterschrift der leistungsberechtigten Person oder der rechtlichen Vertreter:in ab und notieren auf dem Klebezettel "leistungsberechtigte Person" oder "rechtliche Vertreter:in"
- decken Sie weitere Namen z.B. durch einen Klebezettel ab und schreiben auf den Klebezettel wer diese Person ist (z.B. Hausärzt:in, Angehörige, etc.)
Eigene Dokumentationsvorlagen
Bitte nutzen Sie gern die in Ihrer Einrichtung bereits vorhandenen Dokumentationsvorlagen. Sie müssen nicht die von uns zur Verfügung gestellten Dokumentationsvorschläge verwenden.
Sie können uns die bereits vorhandenen Dokumentationsvorlagen gern senden, damit wir prüfen, ob diese den Vorgaben der Rahmenvereinbarung entsprechen. Diese Prüfung nehmen wir spätestens bei den ersten beiden ACP-Prozessen vor.
Unabhängig von Ihren in der Einrichtung bereits vorhandenen Dokumentationsvorlagen bitten wir Sie um Verwendung des Erfurter Notfallbogens. Diesen können Sie in der Einrichtung gern verwenden. Falls Sie den Erfurter Notfallbogen nicht verwenden, dann lassen Sie diesen bitte nicht von der leistungsberechtigten Person oder der rechtlichen Vertreterin unterschreiben und schreiben dann bitte den Zusatz "für Praxisteil 2" auf den Notfallbogen.
Abrechnung noch nicht geplant
Bitte füllen Sie auch die Anlage 2 aus und reichen die ein.
Bitte lassen Sie diese nicht von den leistungsberechtigten Personen unterschreiben, wenn Sie die leistungsberechtigte Person noch nicht bei der Krankenkasse angemeldet haben.
Abschluss innerhalb von 12 Monaten
Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteils 1 zur Abschlussveranstaltung anmelden und damit die ACP-Ausbildung beenden.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung weiterhin, dass die Krankenkassen die Zahlungen für Ihre Tätigkeit nach § 132g SGB V nach 12 Monaten nach Ende des ersten Teils Ihrer Ausbildung einstellen, wenn Sie nicht bis dahin das Zertifikat eingereicht haben.
Falls Sie die neun ACP-Prozesse innerhalb der 12 Monate nach Ende des Praxisteils 1 nicht schaffen, lesen Sie sich bitte unsere Informationen zur Verlängerung der Ausbildung durch.
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