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Entfristung-K1

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Möglichkeit zur Entfristung K1 (AEM)

Zur Entfristung Ihres auf 3 Jahre ausgestellten K1-Zertifikats der AEM bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:

Optionen

Vorgaben der AEM

Nach Abschluss der Schulung (Grundkurs und Moderationstraining) kann die Zertifizierung als „Ethikberater:in im Gesundheitswesen“ (K1, AEM) beantragt werden. Diese ist zunächst auf 36 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Zertifikats befristet. Zum Erwerb der unbefristeten Zertifizierung ist zusätzlich der Nachweis von drei realen Ethik‐Fallberatungen (2x eigenverantwortliche Moderation, 1x Protokollerstellung) erforderlich, die mit einer/einem erfahrenen Ethikberater:in (Qualifikation K2, AEM oder K3, AEM) nachbesprochen wurden.
Sollte der Nachweis der drei realen Ethik‐Fallberatungen nicht innerhalb von 36 Monate nach Abschluss der Schulung möglich sein, ist zum Erwerb der unbefristeten Zertifizierung neben dem Nachweis der drei realen Ethik‐Fallberatungen auch der Nachweis der Teilnahme an einem weiteren Moderationskurs zur Auffrischung erforderlich, dessen Abschluss nicht länger als 36 Monate zurückliegen darf.

AEM: 1.1.2 Begleitete Praxisphase

In der begleiteten Praxisphase sammelt die Ethikberater*in (K1, AEM) Erfahrungen in der Moderation sowie mit der Protokollierung von Ethik-Fallberatungen und bespricht diese mit einer erfahrenen Ethikberater*in (Qualifikation K2, AEM oder K3, AEM) nach. Die Nachbesprechung erfolgt auf der Grundlage der anonymisierten Protokolle von drei realen Ethik-Fallberatungen, bei denen die Ethikberater*in als verantwortliche Moderator*in (2x) sowie als Protokollant*in (1x) beteiligt war.

Erfolgt die Nachbesprechung im Rahmen eines Kurses (Kursleitung: Trainer*in K3, AEM), müssen die Zahl der Teilnehmenden und der zeitliche Rahmen des Kurses so gewählt werden, dass ausreichend Zeit für die Nachbesprechung der Fälle sowie die Feedbacks der Trainer*in sowie der anderen Kursteilnehmenden besteht (mind. 30 Min. pro moderiertem Fall).

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