ACP Beraterausbildung (GVP gem. § 132g SGB V)
Seminartitel
Weiterbildung ACP-Berater:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) nach § 132g Abs. 3 SGB V
Zielgruppe der Ausbildung
Sie möchten in Ihrer Einrichtung eine gesundheitliche Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V (GVP) anbieten.
Als ACP-Berater:in bzw. Gesprächsbegleiter:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sind in der Rahmenvereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V vom 13.12.2017 (LINK [425 KB]
) unterschiedliche Berufsgruppen (Details) genannt. Personen müssen eine dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre haben, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst hat (§ 12 Abs. 4 Rahmenvereinbarung).
Informationsveranstaltung zum Seminar
Gern informieren wir Sie persönlich.
Termine finden Sie HIER
verfügbarer Termin ACP Nr. 18
Erfurt
Theorieteil 1
Montag 17.02.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Dienstag 18.02.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Mittwoch 19.02.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Theorieteil 2
Montag 31.03.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Dienstag 01.04.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Mittwoch 02.04.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Donnerstag 03.04.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Praxisteil 1
Mittwoch, 23.04.2025 Tagungszeiten: 09:00-19:00
Freitag 25.04.2025 Tagungszeiten: 09:00-19:30
Praxisteil 2: Abschlussveranstaltung
Seminarzeiten: 11:00 - 16:00 (Termine finden in regelmäßigen Abständen statt; siehe HIER)
verfügbarer Termin ACP Nr. 19
Erfurt
Theorieteil 1
Montag 25.08.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Dienstag 26.08.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Mittwoch 27.08.2025 Tagungszeiten: 09:00-17:00
Theorieteil 2
Montag 15.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Dienstag 16.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Mittwoch 17.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Donnerstag 18.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-16:00
Praxisteil 1
Montag 29.09.2025 Tagungszeiten: 09:00-19:00
Mittwoch 01.10.2025 Tagungszeiten: 09:00-19:30
Praxisteil 2: Abschlussveranstaltung
Seminarzeiten: 11:00 - 16:00 (Termine finden in regelmäßigen Abständen statt; siehe HIER)
Inhalte der Ausbildung
Die Weiterbildung umfasst mehrere Teile, die wir nachfolgend aufführen. Details zum Ablauf finden Sie hier.
Teil 1 der Weiterbildung
Theoretischer Unterricht mit 48 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung)
und
praktischer Teil mit 12 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung).
Die Rahmenvereinbarung verwendet die Bezeichnung "Unterrichtseinheiten". Gemeint sind Einheiten mit einem Umfang von je 45 Minuten.
Teil 1: Theoretischer Teil (48 LE)
- Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (4 LE)
- Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten (8 LE)
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen (8 LE)
- Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (16 LE) mit Einsatz von Dokumenten in Leichter Sprache
- Dokumentation und Vernetzung (4 LE)
- Anwendung des Erlernten im Rahmen eines Intensivtrainings in Kleingruppen (8 LE): Hier setzen wir ausgebildete und trainierte ACP-Darsteller:innen ein.
Vertiefung
Bei unseren ACP-Ausbildungen ist die Ausbildung umfangreicher als der in der Rahmenvereinbarung vorgegebene Zeitansatz.
Praxisteil 1 (mind. 12 LE)
- Zwei Beratungsprozesse mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen der angehenden Berater:in unter Begleitung von Dozent:innen mit anschließender Reflexion einschließlich der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die angehende Berater:in.
- Diese Beratungsgespräche finden in ACP-Weiterbildungseinrichtungen statt.
- In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde geklärt, dass der Praxisteil 1 als "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein muss.
Möglichkeit zur Vergütung
Mit dem erfolgreichen Abschluss (Teilnahmebestätigung) des ersten Teils der Weiterbildung und den in der Rahmenvereinbarung weiteren genannten Voraussetzungen sind die Bedingungen für die Vergütung der ACP-Beratung gem. § 132g SGB V durch die Krankenkassen erfüllt.
Die Teilnehmer:innen führen in Praxisteil 2 der Weiterbildung alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumentierte Beratungsprozesse durch. Für Praxisteil 2 der Weiterbildung sind mindestens sieben Beratungsprozesse vorgesehen (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung). Diese Beratungsprozesse werden vom Weiterbildungsanbieter begleitet.
Zertifikat
Nach erfolgreicher Ausbildung (Teil 1 und Praxisteil 2) erhalten die teilnehmenden Personen ein Zertifikat, mit dem sie ihre Kompetenzen nachweisen können.
Die ACP-Ausbildung endet mit der Aushändigung des Zertifikats.
Das Zertifikat dient zur Anerkennung als ACP-Berater:in (Gesprächsbegleiter:in) nach § 132g SGB V durch die Krankenkasse.
Tagungspreis für die gesamte Weiterbildung
2.490,00 Euro zuzügl. 19% USt. (brutto 2.963,10 €)
Im Tagungspreis sind die Kosten für Theorieteil 1, Praxisteil 1, Begleitung während Praxisteil 2 und die Abschlussveranstaltung zum Praxisteil 2 enthalten. Der oben genannte Preis umfasst somit alle Weiterbildungskosten bis zum Zertifikat als Abschluss der Ausbildung bis zu 12 Monate nach Ende von Praxisteil 1.
Bei der Ausbildungsdauer und damit der im Seminarpreis enthaltenen Leistungen gehen wir nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung von einem Abschluss des Praxisteils 2 maximal 12 Monate nach Ende des Praxisteils 1 aus.
Die Ausbildung wird mit maximal 16 teilnehmenden Personen durchgeführt.
Preisvergleich
- Welche Qualifikationen haben die Dozent:innen?
- Erhalten Sie Hinweise für die Dokumentation Ihrer Arbeit oder werden Sie allein auf einen Formularsatz trainiert?
Bildungsurlaub
Der Qualifikationskurs Ethikberatung im Gesundheitswesen ist vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid vom 27.04.2022 als Bildungsveranstaltung auf dem Gebiet der arbeitsweltbezogenen Bildung anerkannt.
Umfang / Leistungen der Weiterbildung:
- Theorieteil 1 von insgesamt mind. 48 Lehreinheiten
- Praxisteil 1 (Praxisteil mit 2 Gesprächsprozessen mit 2 leistungsberechtigten Personen) mit mind. 12 Lehreinheiten. Die fachliche Begleitung umfasst (1) Vor- und (2) Nachbereitung der Gespräche und (3) die Anwesenheit einer Dozent:in beim Gespräch der Weiterbildungsteilnehmer:in mit der leistungsberechtigten Person und (4) die Dokumentation des Gesprächs und (5) die Dokumentation des Gesprächsprozesses
- Spezifisches Material für die Tätigkeit als ACP-Berater:in inkl. Nutzung des in Erfurt entwickelten Notfallbogens
- Bereitstellen der Möglichkeit zum kollegialen Austausch u.a. als organisierter Austausch der teilnehmenden Personen an der Weiterbildung
- Praxisteil 2 mit fachlicher Begleitung der mindestens sieben Gesprächsprozesse mit leistungesberechtigten Personen
- Begleitung der ACP-Beratungstätigkeit durch regelmäßige individuelle Telefontermine
- Begleitung der ACP-Beratungstätigkeit durch eine individuelle Rückmeldung zu den ersten beiden abgeschlossenen ACP-Beratungsprozessen
- Begleitung der ACP-Beratungstätigkeit durch regelmäßige Videokonferenzen
- Bereitstellen der technischen Plattform (Mailingliste) zur geschützten Interaktion zwischen Dozent:innen und Weiterbildungsteilnehmer:innen
- Abschlussveranstaltung zu Praxisteil 2 (spätestens 12 Monate nach Ende von Praxisteil 1)
- Tagungsunterlagen, bei Präsenzveranstaltungen das gemeinsame Mittagessen, Pausenverpflegung und Getränke
Umfang der Weiterbildung
Die komplette Weiterbildung umfasst mindestens 90 Lehreinheiten von je 45 Minuten.
Kontinuierliche Begleitung
nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Erhalt des Zertifikats durch:
- Mailingliste zum fachlichen Austausch (Intervision) mit allen Personen, die an der ACP-Weiterbildung aktuell teilnehmen und teilgenommen haben
- regelmäßige Videokonferenzen zum fachlichen Austausch untereinander und mit den Dozent:innen der Weiterbildung (Qualitätszirkel)
- Qualitätszirkel: Infos dazu auf acp-thueringen.de
Qualitätskriterien der Ausbildung
Die Qualitätskriterien unserer Ausbildung stellen wir Ihnen auf einer Unterseite dar. Dort finden sie genauere Angaben.
Informationsfilm zur Ausbildung
Zur ACP-Ausbildung bei uns haben wir einige Folien erstellt und mit Kommentaren versehen.
Sehen Sie hier das Video.
Kursleitung: Anna Wachter
Anna Wachter
- Zertifizierte Trainerin für ACP/GVP gem. § 132g SGB V
- Ärztliche Leitung des Bereichs ACP des Ethikzentrums
- Koordinatorin für Ethikberatung im Gesundheitswesen (K2, AEM)
Kursleitung: Dr. Arnd T. May
Dr. May
- Zertifizierter Trainer für ACP/GVP gem. § 132g SGB V
- Trainer für Ethikberatung im Gesundheitswesen (K3, AEM)
- Mitarbeit im Forschungsprojekt „Patiententestament und Patientenanwalt. Advanced Directives and Durable Power of Attorney”, Ruhr-Universität Bochum (Leitung: Prof. Dr. Hans-Martin Sass), gefördert durch die Volkswagen Stiftung (1994-1997)
Dozent:innen (Auswahl)
- Barbara Seehase
- Dagmar Joswig
- Rene Lohse
- Trainierte ACP-Darsteller:innen
Anmeldung
Bitte melden Sie sich per E-Mail oder postalisch an. Benutzen Sie dazu gern den Anmeldebogen [293 KB]
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E-Mail an anmeldung@ethikakademie.de
Telefon: 0700 BIOETHIK (24638445)
Tel. 0361 64417-500
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Mit dem Erhalt der Rechnung für das Seminar garantieren wir Ihnen das Stattfinden des Seminars.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.
Nachweis der Berufserfahrung
Für die Kursteilnahme bitten wir um eine Information zu Ihrer Berufserfahrung. Dazu haben wir ein Formular [1.134 KB]
entwickelt und bitten Sie, uns dies mit der Anmeldung zuzusenden.
Bitte reichen Sie keine Zeugnisse oder Originale mit Ihrer Anmeldung bei uns ein.
Die refinanzierte Beratungstätigkeit gem. § 132g SGB V sieht vor: (1) Weiterbildung gem. Rahmenvereinbarung, (2) Qualifikation und (3) Berufserfahrung.
Informationen zu ACP
Weitere Informationen zum Konzept Advance Care Planning (ACP) finden Sie unter:
acp-thueringen.de
ACP
Das Hospiz- und Palliativstärkungsgesetz 2015 hat mit § 132g SGB V einen Beratungsanspruch für Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen zur "gesundheitlichen Versorgungsplanung" geschaffen.
Der § 132g SGB V sieht weiterhin Fallbesprechungen vor, damit individuelle Bedürfnisse der Bewohner:in bzw. der Patient:in besprochen werden für die letzte Lebensphase und Sterbephase. Dabei sollen Notsituationen geklärt werden und auf Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung eingegangen werden.
Grundlage der ACP-Ausbildung ist die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 (Rahmenvereinbarung) und der Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V vom 29.10.2018. Dokumente zum Nachlesen: Download [425 KB]
Wir richten uns nach den Ausbildungsvorgaben. Während der Beratungsgespräche in Praxisteil 1 ist kontinuierlich eine qualifizierte Dozent:in anwesend. Leider halten sich nicht alle Ausbildungsanbieter an diese Vorgaben.
"Supervidierte Beratungsgespräche in moderierten Rollenspielen" entsprechen nach unseren Informationen nicht den Ausbildungsvorgaben für Praxisteil 1. In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde nochmals bestätigt, dass die Praxisanteile zu Beratungssituationen (Praxisteil 1) als "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein müssen.
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