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Zielgruppe

Zielgruppe

In § 12 der Rahmenvereinbarung sind die Anforderungen an die Berater:innen genannt. Dazu gehört eine Grundqualifikation.

Berufsausbildung als

oder eine vergleichbare Berufsausbildung.

oder

einschlägiger Studienabschluss im Bereich

Fragen zur Qualifikation?

In der Rahmenvereinbarung werden "vergleichbare Berufsausbildungen" genannt und "einschlägige Studienabschlüsse".

Gern fragen wir für Sie bei den Vertreter:innen der Krankenkassen in Thürigen an, ob Ihre bisherigen Qualifikationen als "vergleichbar" und "einschlägig" bewertet werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.

Erforderliche Berufserfahrung

Einschlägige Tätigkeit mit einem Umfang von einer halben Stelle von mindestens drei Jahren. Es zählt dafür die einschlägige Berufserfahrung in den letzten acht Jahren. Diese Berufserfahrung kann "insbesondere in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, einem ambulanten Hospizdienst / ambulanten Kinderhospizdienst (hauptamtliche Koordinatorenkraft), einem stationären Hospiz / stationären Kinderhospiz, einem SAPV-Team, einer Palliativstation oder einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche" (§ 12 Abs. 4 Rahmenvereinbarung) erworben werden.

Nachweis der Berufserfahrung

Für die Kursteilnahme bitten wir um eine Information zu Ihrer Berufserfahrung. Dazu haben wir ein Formular [1.134 KB] entwickelt und bitten Sie, uns dies mit der Anmeldung zuzusenden.

Bitte reichen Sie keine Zeugnisse oder Originale mit Ihrer Anmeldung bei uns ein.

Die refinanzierte Beratungstätigkeit gem. § 132g SGB V sieht vor: (1) Weiterbildung gem. Rahmenvereinbarung, (2) Qualifikation und (3) Berufserfahrung.

Teilnahme an der Ausbildung

Sie können bei uns gern an der ACP-Ausbildung teilnehmen, auch wenn Sie die in § 12 Abs. 4 Rahmenvereinbarung genannten Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen.

Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

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