Über unsQEBACP / GVPMod. EBGEntfristung K1K1-RefresherEBG-K2ACP RefresherThementageOnline-Veranstaltungen

Praxisteil 2 der Ausbildung

§ 12 Abs. 7 Rahmenvereinbarung

„Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (z.B. Coaching-Gespräche, Plenararbeit, Organisation des Austausches zwischen Weiterbildungsteilnehmern). Nach erfolgtem Abschluss des zweiten Teils erhält die Beraterin / der Berater ein Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist.“

Praxisteil 2 der ACP-Weiterbildung

Nach dem ersten Teil der ACP-Weiterbildung führen die Teilnehmer:innen eigenständig ACP-Beratungsprozesse / ACP-Gesprächsprozesse durch.

Wir begleiten Ihre Beratungstätigkeit als Weiterbildungsanbieter durch:

Technische Ausstattung

Für Teil 2 der ACP-Weiterbildung sind für teilnehmende Personen folgende technischen Voraussetzungen (weitere Hinweise) erforderlich:

Allgemeiner Hinweis zu den ACP-Prozessen

Im Praxisteil 1 wurde der Beginn eines Beratungsprozesses nach § 132g SGB V durchgeführt. In den Beratungsprozessen in Praxisteil 2 führen die teilnehmenden Personen die individuellen Beratungsprozesse mit leistungsberechtigten Personen durch.

Ein ACP-Beratungsprozess wird je nach Klärungsbedarf und der Zahl der beteiligten Personen regelmäßig aus mehr als zwei Gesprächen bestehen.

Beteiligte Personen (Auswahl)

Übersenden der Unterlagen für Teil 2

Bitte speichern Sie die Dokumente eines ACP-Beratungsprozesses in einen Ordner einer Wolke nach der DSVGO der EU mit Servern in Europa.

Für weitere Infos zu der von uns benutzten Wolke.

Der Inhalt Ihres Ordners in der Wolke wird nach Ihrer Abschlussveranstaltung rückstandsfrei gelöscht.

Uns ist der Schutz unserer Umwelt wichtig. Wir möchten keine Kopien von Dokumenten des ACP-Gesprächsprozesses auf Papier oder als Fax erhalten.

Nutzung Ihres Onlinezugangs (Wolke)

Bitte vergeben Sie bei den gescannten Dokumenten eindeutige Dateinamen. Wir möchten die Reihenfolge der Dokumente nachvollziehen.

Innerhalb von 3 Monaten nach Teil 1

Die ersten beiden eigenständig durchgeführten abgeschlossenen Gesprächsprozesse nach § 132g SGB V werten wir mit der teilnehmende Person der ACP-Weiterbildung detailliert aus.

Für die ausführliche Auswertung durch uns bitten wir um Übersendung folgender Dokumente der ersten beiden ACP-Gesprächsprozesse:

Dokumentation eines ACP-Gesprächsprozesses

Rückmeldung zu den ersten beiden ACP-Prozessen

Wir geben Ihnen zu den ersten beiden von Ihnen geführten und abgeschlossenen ACP-Prozessen eine detaillierte Rückmeldung.

Zusätzlich zu den normalen Dokumenten Ihrer ACP-Beratungstätigkeit dokumentieren Sie mit dem Formular A01 zusätzliche Informationen, Einschätzungen und Planungen und Vereinbarungen.

Wenn wir Ihnen bestätigen, dass Sie eine umfassende, detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation angefertigt haben, dann geht es für Sie mit weiteren sieben ACP-Beratungsprozessen weiter.

Sollten wir Ihnen in der individuellen Rückmeldung mitgeteilt haben, dass ein oder beide eingereichten ACP-Beratungsprozesse nicht unseren Erwartungen und Anforderungen an die Dokumentation eines ACP-Beratungsprozesses entsprechen, dann bitten wir Sie die Dokumentation innerhalb der 14 Tage neu vorzunehmen und uns erneut einzureichen. In diesem Fall bitten wir Sie weiterhin, uns einen kompletten weiteren ACP-Beratungsprozess einzureichen. Erst wenn wir uns vom Lernerfolg überzeugen konnten, können Sie uns dann weitere sieben ACP-Beratungsprozesse einreichen.

Datenschutz, Vertraulichkeit

Damit wir Ihre Beratungstätigkeit nachvollziehen können, benötigen wir von Ihnen entsprechende Informationen zu Ihrer Tätigkeit und zu den leistungsberechtigten Personen, mit denen Sie Gespräche geführt haben. Die Dokumentationen der von Ihnen alleinverantwortlich geplanten, vorbereiteten, durchgeführten und dokumentierten abgeschlossenen Beratungsprozesse muss detailliert und nachvollziehbar und verständlich erfolgen (§ 9 Abs. 3 RV) und barrierefrei sein (§ 6 RV). Bereits vorhandene bzw. erarbeitete Vorsorgedokumente (Vollmachten, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügungen) bitte mitschicken.

Durch die Nutzung Ihres Ordners in der Wolke ist durch die Verschlüsselung eine Anonymisierung nicht erforderlich.

Gesprächsprozesse mit Leistungsberechtigten

Nach mindestens sieben weiteren ACP-Gesprächsprozesse dürfen wir mit Ihnen den Termin für die Abschlussveranstaltung vereinbaren.

Zur Vorbereitung der Abschlussveranstaltung benötigen wir Ihre Unterlagen 14 Tage vor Beginn der Abschlussveranstaltung. Gern können Sie uns die einzelnen ACP-Gesprächsprozesse bereits nach deren Beendigung einreichen. Sie müssen nicht warten bis Sie alle sieben Prozesse abgeschlossen haben.

Wir benötigen zur Teilnahme an der Abschlussveranstaltung von Ihnen zusätzlich zu den dokumentierten ACP-Beratungsprozessen:

Abschlussveranstaltung Teil 2

Diese Veranstaltung zur Auswertung der durchgeführten sieben Gesprächsprozesse findet mit max. 5 teilnehmenden Personen der Weiterbildung(en) statt. Regelhaft findet die Abschlussveranstaltung bei uns im Büro auf der Krämerbrücke in Erfurt statt.

Bei der EthikAkademie ist der Abschluss der Weiterbildung frühestens
sechs Monate nach Abschluss von Praxisteil 1

möglich.

Wir möchten damit eine intensive Begleitung und eine möglichst umfangreiche eigene Tätigkeit gewährleisten. Wir dürfen nur abgeschlossene Gesprächsprozesse für Praxisteil 2 der Ausbildung akzeptieren.

Einsendeschluss Ihrer Dokumente

Bis 14 Tage vor Beginn der Abschlussveranstaltung haben Sie Zeit, die kompletten Unterlagen der sieben ACP-Beratungsprozesse in Ihren persönlichen Ordner in die Wolke zu laden.
14 Tage vor der von Ihnen gebuchten Abschlussveranstaltung werden wir die Schreibberechtigung für Ihren persönlichen Ordner in der Wolke deaktivieren.

Termine Abschlussveranstaltung

Datum Uhrzeit für folgende Kurse Erfurt / online
30.04.2024 11:00 - 15:00 #15 Erfurt oder hybrid (online)
27.05.2024 13:00 - 17:00 #15 Erfurt oder hybrid (online)
12.07.2024 11:00 - 15:00 #15 Erfurt oder hybrid (online)
06.09.2024 11:00 - 15:00 #15, #16 Erfurt oder hybrid (online)
04.11.2024 11:00 - 15:00 #15, #16 online
11.01.2025 11:00 - 15:00 #16 online

Präsenz oder digital

Die Abschlussveranstaltung kann in Präsenz in Erfurt im Büro auf der Krämerbrücke oder als digitale Veranstaltung stattfindet. Eine Hybrid-Veranstaltung ist ebenfalls möglich.
Bitte besprechen Sie mit uns, in welcher Form Sie teilnehmen möchten.

Einwahldaten

Wenn die Abschlussveranstaltung digital stattfindet, folgen Sie dazu bitte folgendem Link:

https://selfsignup202010051101-fst.my.webex.com/meet/ethikzentrum

LINK

Anmeldung

Bitte melden Sie sich per E-Mail zu dem für Sie günstigen Termin an. Bitte nutzen Sie dazu folgende E-Mailanschrift:

Teil2-acp@ethikakademie.de

Wir bestätigen Ihnen die Anmeldung.

Abschluss innerhalb von 12 Monaten

Wir gehen davon aus, dass Sie die ACP-Weiterbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteils 1 der Ausbildung beenden.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung weiterhin, dass die Krankenkassen die Zahlungen für Ihre Tätigkeit nach § 132g SGB V nach 12 Monaten nach Ende des ersten Teils Ihrer Ausbildung einstellen, wenn Sie nicht bis dahin das Zertifikat eingereicht haben.

12 Monate

Wenn der Praxisteil 2 und damit die komplette ACP-Ausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird, gilt nach § 12 Absatz 7 die Weiterbildung „als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden“. Konkret bedeutet dies die Einstellung der Zahlungen an die Einrichtung, wenn die ACP-Beratungstätigkeit vergütet wurde.

Im Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V findet sich auf der Seite 7:
„Die mindestens sieben Beratungsprozesse sind nach Absolvierung des 1. Weiterbildungsteils in der Regel innerhalb eines Jahres durchzuführen. Die einzelnen Beratungsprozesse können dabei unterschiedlich lang dauern (§ 12 Abs. 7 der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V). Sofern der Zeitraum im Einzelfall überschritten wird, ist dazu eine Absprache mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen zu treffen.“

Daher empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit der für Ihre Einrichtung zuständigen Krankenkasse.

Zuordnung dieser Seite

Diese Seite gehört zu EthikAkademie.de und ist Teil des Internetangebots von ethikzentrum.de - Zentrum für Angewandte Ethik

(c) 2024, Stand: 04.2024