Unterstützung Ihrer Arbeitgeber
Praxisteil
In Praxisteil 2 führen Sie in Ihrer Einrichtung ACP-Beratungsprozesse mit leistungsberechtigte Personen durch.
Mit der Teilnahmebestätigung nach Praxisteil 1 ist die Abrechnung der Tätigkeit mit der Krankenkasse möglich. Dazu muss es eine vertragliche Vereinbarung mit der federführenden Kasse geben.
Arbeitszeit
Für einen guten Lernerfolg ist die Frestellung zur Ausübung der ACP-Beratungstätigkeit erforderlich.
Während der Ausbildung ist die Freistellung erforderlich zur Teilnahme an Videokonferenzen oder anderen Terminen der EthikAkademie.
vertragliche Grundlagen
Nach Anmeldung einer leistungsberechtigten Person bezahlt die Krankenkasse eine monatliche Pauschale. Entsprechend muss ein Arbeitgeber die entsprechende Arbeitszeit im Verhältnis einer Vollzeitstelle für 400 leistungsberechtigte Personen für die ACP-Tätigkeit ermöglichen.
Die von den Krankenkassen bezahlten Arbeitsstunden für die Tätigkeit gem. § 132g SGB V dürfen nicht für andere Tätigkeiten eingesetzt werden.
erforderliche Arbeitsmittel
- Möglicheit zur Nutzung eines ungestörten Arbeitsplatzes
- Rechner
- Scanner
- Drucker
- Telefon
- Zugang zum Dokumentationssystem
- technische Ausstattung für Videokonferenzen
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