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Ablauf und Methodik der ACP-Ausbildung

Ablauf der ACP-Ausbildung

Die Weiterbildung zur ACP-Berater:in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V besteht aus mehreren Teilen:

Teil 1: Theoretischer Teil (48 LE)

Methodik des Teils 1

In Teil 1 der Weiterbildung setzen wir Gruppenarbeit, Diskussionen und Intensivtraining in Kleingruppen ein (vgl. § 12 Abs. 6 Rahmenvereinbarung).

Für den Ausbildungsabschnitt "Anwendung des Erlernten im Rahmen eines Intensivtrainings in Kleingruppen (8 LE)" setzen wir ACP-Darsteller:innen ein. Damit können die teilnehmenden Personen der Weiterbildung Beratungsgespräche ausprobieren und sich so an ihre neue Tätigkeit gewöhnen. Die ACP-Darsteller:innen verfügen über Erfahrung in der Beratung zu Vorsorgedokumenten und können sich problemlos in die Rolle der ratsuchenden Personen versetzen. Auch ist es möglich, mit den ACP-Darsteller:innen als Übungs-Bewohner:innen ein Beratungsgespräch neu zu beginnen oder ab einem gewünschten Zeitpunkt fortzuführen.

In Praxisteil 1 führen die Teilnehmer:innen der ACP-Weiterbildung Beratungsgespräche unter Begleitung von Dozent:innen der EthikAkademie durch.

Diese Beratungsgespräche werden mit leistungsberechtigten Bewohner:innen einer vollstationären Einrichtung durchgeführt (Punkt 5 Fragen-/Antworten-Katalog).

Wir garantieren eine umfassende Begleitung durch die durchgängige Anwesenheit der Dozent:innen der EthikAkademie während des gesamten Beratungssgesprächs unserer teilnehmenden Personen der ACP-Weiterbildung mit den leistungsberechtigten Bewohner:innen.

Die Vor- und Nachbereitung und Dokumentation der Beratungsgespräche werden individuell begleitet und im persönlichen Gespräch der Dozent:innen der EthikAkademie mit unseren Teilnehmer:innen der ACP-Weiterbildung besprochen.

Es entspricht unserem Verständnis von Verantwortung gegenüber Bewohner:innen in vollstationären Einrichtungen, dass wir als Dozent:innen der EthikAkademie bei den Beratungsgesprächen im Rahmen des Praxisteils 1 anwesend sind. Dies bedeutet einen gegenüber dem bisherigen Ausbildungskonzept mit ausgebildeten und qualifizierten ACP-Darsteller:innen erhöhten personellen Aufwand.

In der Videokonferenz vom 23.11.2020 zwischen GKV-Spitzenverband, Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden wurde nochmals bestätigt, dass der Praxisteil 1 mit "Face-to-Face-Situationen" gewährleistet sein muss.

Bitte erkundigen Sie sich beim Preisvergleich mit anderen Ausbildungsangeboten nach den Qualifikationen der Dozent:innen und danach, ob diese die komplette Zeitdauer bei den Beratungsgesprächen des Praxisteils 1 anwesend sind.

Praxisteil 1 (mind. 12 LE)

Die Teilnehmer:innen führen in Praxisteil 2 der Weiterbildung alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumentierte Beratungsprozesse durch. Für Praxisteil 2 der Weiterbildung sind mindestens sieben Beratungsprozesse vorgesehen (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung). Diese Beratungsprozesse werden vom Weiterbildungsanbieter begleitet.

Wir begleiten Ihre Tätigkeit während des Praxisteils 2 durch:

Dauer der Weiterbildung

Die Gesamtdauer der Weiterbildung ist von der Geschwindigkeit der Durchführung der geforderten sieben Gesprächsprozesse abhängig. Die ACP-Gesprächsprozesse müssen abgeschlossen sein und es wird von den leistungsberechtigten Personen abhängen, wie umfangreich und lange die gewünschte Gesprächsbegleitung sein wird.

Sollte Praxisteil 2 nicht innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss von Praxisteil 1 möglich sein, ist dazu im Einzelfall eine Absprache mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen zu treffen (Punkt 5 Fragen-Antworten-Katalog). Im Teilnahmepreis ist die Begleitung in Praxisteil 2 für 12 Monate nach Ende des Praxisteil 1 enthalten.

Zertifikat

Nach erfolgreicher Ausbildung (Teil 1 und Praxisteil 2) erhalten die teilnehmenden Personen ein Zertifikat, mit dem sie ihre Kompetenzen nachweisen können.

Die ACP-Ausbildung endet mit der Aushändigung des Zertifikats.

Das Zertifikat dient zur Anerkennung als ACP-Berater:in (Gesprächsbegleiter:in) nach § 132g SGB V durch die Krankenkasse.

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