Zertifikat AEM
Hinweis AEM-Zertifizierung
Sie können das Seminar gern besuchen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung des K2-Zertifikat der AEM nicht erfüllen.
Im Seminarpreis sind die Kosten für das K2-Zertifikat der AEM enthalten. Wir können für Sie das K2-Zertifikat der AEM mit einem Sammelantrag direkt bei der AEM beantragen, wenn die von der AEM geforderten Voraussetzungen bei Ihnen zum Zeitpunkt unseres K2-Kurses vorliegen.
- Nachweis (Kopie) Ihres unbefristeten K1-Zertifikats der AEM. Hinweis: Wenn Sie ein befristetes K1-Zertifikats von der AEM erhalten haben, besteht die Möglichkeit der Entfristung durch uns. Für die Entfristung des K1-Zertifikats berechnet die AEM keine Kosten.
- Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer Daten (erhalten Sie von uns vor dem Kurs)
- Antragsformular für die Kompetenzstufe K2 bei der AEM (erhalten Sie von uns vor dem Kurs)
- Anlage K2.4 Bestätigung Ihrer praktischen Erfahrungen in Koordination und Moderation von Ethikberatung (erhalten Sie von uns vor dem Kurs)
Anforderungen zur Zertifizierung
Die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) fordert als Voraussetzungen zur Anerkennung als Koordinatorin oder Koordinator für Ethikberatung im Gesundheitswesen (AEM):
2.1. Qualifikation als Ethikberater/in [vergleiche Qualifizierungskurs] und zusätzlich
2.2. Teilnahme an Fortbildungen zu medizin‐ bzw. pflegeethischen Themen, die für die eigene Organisation von Relevanz sind im Umfang von mind. 15 Lehreinheiten à 45 Min.
2.3. Teilnahme an Fortbildungen zu organisationsethischen Themen sowie zu Methoden der Qualitätssicherung und Evaluation von Ethikberatung im Umfang von mind. 15 Lehreinheiten à 45 Min.
Der Koordinator/die Koordinatorin für Ethikberatung besitzt vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen Ethik, Organisation und Beratung und ist befähigt, Methoden der Qualitätssicherung und Evaluation von Ethikberatung anzuwenden.
Als Qualifikationen sind festgelegt:
Der Koordinator/die Koordinatorin für Ethikberatung im Gesundheitswesen ist qualifiziert, Leitungsaufgaben im Rahmen der Ethikberatung, wie z.B. die eigenständige und eigenverantwortliche Koordination der verschiedenen Aufgaben der Ethikberatung (Ethik-Fallberatung, Ethik-Leitlinien, Ethik-Fortbildungen), zu übernehmen. Er/sie trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Evaluation von Ethikberatung in der Organisation und wirkt durch Austausch und Vernetzung mit anderen Koordinatoren/innen für Ethikberatung an der Weiterentwicklung der Qualität von Ethikberatung auf regionaler und/oder Trägerebene mit.
Beispiel: Vorsitzende eines Ethikgremiums, Leiter/-innen von Stabstellen für Ethik.
2.4. Mindestens 1 Jahr praktische Erfahrungen in Koordination und Moderation von Ethikberatung
Von einem/einer aktiv tätigen Koordinator/in für Ethikberatung wird erwartet, dass er/sie an Fortbildungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema Ethik und Ethikberatung im Gesundheitswesen im Umfang von insgesamt mind. 8 Lehreinheiten à 45 Min. pro Jahr teilnimmt.
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