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Informationen zu ACP

Weitere Informationen zum Konzept Advance Care Planning (ACP) finden Sie unter:
acp-thueringen.de

ACP

Das Hospiz- und Palliativstärkungsgesetz 2015 hat mit § 132g SGB V einen Beratungsanspruch für Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen zur "gesundheitlichen Versorgungsplanung" geschaffen.

Der § 132g SGB V sieht weiterhin Fallbesprechungen vor, damit individuelle Bedürfnisse der Bewohner:in bzw. der Patient:in besprochen werden für die letzte Lebensphase und Sterbephase. Dabei sollen Notsituationen geklärt werden und auf Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung eingegangen werden.

Grundlage der ACP-Ausbildung ist die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 (Rahmenvereinbarung) und der Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V vom 29.10.2018. Dokumente zum Nachlesen: Download [425 KB]

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