Über unsQEBACP / GVPMod. EBGEntfristung K1EBG-K2ACP RefresherOnline-Veranstaltungen

Inhalte der Ausbildung

Teil 1 der Weiterbildung

Theoretischer Unterricht mit 48 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung)
und
praktischer Teil mit 12 Lehreinheiten (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung).

Die Rahmenvereinbarung verwendet die Bezeichnung "Unterrichtseinheiten". Gemeint sind Einheiten mit einem Umfang von je 45 Minuten.

Teil 1: Theoretischer Teil (48 LE)

Vertiefung

Bei unseren ACP-Ausbildungen ist die Ausbildung umfangreicher als der in der Rahmenvereinbarung vorgegebene Zeitansatz.

Praxisteil 1 (mind. 12 LE)

Möglichkeit zur Vergütung

Mit dem erfolgreichen Abschluss (Teilnahmebestätigung) des ersten Teils der Weiterbildung und den in der Rahmenvereinbarung weiteren genannten Voraussetzungen sind die Bedingungen für die Vergütung der ACP-Beratung gem. § 132g SGB V durch die Krankenkassen erfüllt.

Zertifikat

Nach erfolgreicher Ausbildung (Teil 1 und Praxisteil 2) erhalten die teilnehmenden Personen ein Zertifikat, mit dem sie ihre Kompetenzen nachweisen können.

Das Zertifikat dient zur Anerkennung als ACP-Berater:in (Gesprächsbegleiter:in) nach § 132g SGB V durch die Krankenkasse.

Die Teilnehmer:innen führen in Praxisteil 2 der Weiterbildung alleinverantwortlich geplante, vorbereitete und dokumentierte Beratungsprozesse durch. Für Praxisteil 2 der Weiterbildung sind mindestens sieben Beratungsprozesse vorgesehen (§ 12 Abs. 8 Rahmenvereinbarung). Diese Beratungsprozesse werden vom Weiterbildungsanbieter begleitet.

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