Verlängerung Praxisteil 2
Teil 2 dauert bei Ihnen länger als 12 Monate
Die Rahmenvereinbarung geht von einem Abschluss Ihrer ACP-Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Praxisteil 1 aus.
12 Monate
Wenn der Praxisteil 2 und damit die komplette ACP-Ausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen wird, gilt nach § 12 Absatz 7 die Weiterbildung „als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen können nicht erbracht werden“. Konkret bedeutet dies die Einstellung der Zahlungen an die Einrichtung, wenn die ACP-Beratungstätigkeit vergütet wurde.
Im Fragen-/Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V findet sich auf der Seite 7:
„Die mindestens sieben Beratungsprozesse sind nach Absolvierung des 1. Weiterbildungsteils in der Regel innerhalb eines Jahres durchzuführen. Die einzelnen Beratungsprozesse können dabei unterschiedlich lang dauern (§ 12 Abs. 7 der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V). Sofern der Zeitraum im Einzelfall überschritten wird, ist dazu eine Absprache mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen zu treffen.“
Daher empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit der für Ihre Einrichtung zuständigen Krankenkasse.
Beratungstätigkeit nicht begonnen
Wenn Sie in den 12 Monaten nach Praxisteil 1 keine ACP-Prozesse führen konnten, endet damit Ihre ACP-Ausbildung bei uns und wir bieten Ihnen eine Verlängerung Ihrer ACP-Ausbildung nicht an.
Verlängerung der Ausbildung
Wir bieten Ihnen die kostenpflichtige Verlängerung der ACP-Ausbildung mit folgenden Bedingungen an:
- Sie haben nach Praxisteil 1 innerhalb von 12 Monaten zwei abgeschlossene ACP-Prozesse und in Ihre persönliche Wolke geladen.
- Sie melden sich bis 14 Tage vor Ende Ihrer Ausbildung bei uns.
- Sie teilen uns eine Begründung für die Verzögerung Ihrer Ausbildung mit.
Kosten
Monatlicher Pauschalbetrag. Bitte kontaktieren Sie uns.
Wir senden Ihnen monatlich eine Rechnung für die weitere Begleitung Ihrer ACP-Ausbildung. Dies beginnt mit dem Monat, der auf das Ende des bereits bezahlten Kurszeitraums folgt und endet mit dem Monat der Abschlussveranstaltung.
unsere Leistungen in der Verlängerung
- Austausch der teilnehmenden Personen mittels einer Mailingliste zum kollegialen Austausch (wird in Teil 1 der Weiterbildung besprochen)
- regelmäßige Videokonferenzen mit Dozent:innen der EthikAkademie.de
- persönliche Gespräche / Telefontermine mit Dozent:innen der EthikAkademie.de
- qualifizierte Rückmeldung zu Ihren ersten beiden abgeschlossenen Beratungsprozessen mit leistungsberechtigten Personen (innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Praxisteils 1)
- zusätzliche kostenfreie Seminarangebote (siehe acp-thueringen.de)
Maximaler Zeitraum der Verlängerung
12 Monate.
Diese 12 Monate beginnen nach dem Ende der bereits bezahlten Kurszeit (12 Monate nach Ende von Praxisteil 1).
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, insgesamt 9 abgeschlossene ACP-Prozesse innerhalb von 24 Monaten nach Ende von Praxisteil 1 bei uns in die Wolke zu laden, dann endet die begonnene ACP-Ausbildung ohne das Zertifikat. In diesem Fall ist ein Erwerb des Zertifikats zum Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen ACP-Ausbildung bei uns nach Besuch eines erneuten ACP-Kurses möglich.
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